Im Mai soll der Antrag diskutiert werden. <BR /><BR />„Ich setze mich seit jeher ein für die Sprachminderheiten in Südtirol“, schreibt Bessone in einer Presseaussendung, „deshalb sah ich mich verpflichtet, einen Antrag zu verfassen und einzureichen, damit die Zurschaustellung und Verwendung der ladinischen Flagge, eines Identitätssymbols der Kultur dieser wichtigen Gemeinschaft, an öffentlichen Gebäuden geregelt und zugelassen wird“.<BR /><BR />„Ich danke Landesrat Bessone, dass er sich die Frage unserer Fahne – die das Symbol ist, das mein Volk vereint – sich mit konkreten Taten engagiert hat. Ich hoffe, dass auch die anderen politischen Kräfte im Regionalrat den Antrag von Landesrat Bessone zugunsten des Schutzes der ladinischen Minderheit unterstützen werden“, schreibt dazu Stefan Kasslatter, Lega-Gemeindereferent in Urtijëi/St. Ulrich. <BR /><BR />Bessone verweist in dem Beschlussantrag darauf, dass derzeit das Hissen der ladinischen Fahne, die seit mehr als 100 Jahren besteht (die „Dolomiten“ berichteten mehrfach; siehe digitale Ausgabe), rechtlich nicht geregelt ist. <BR /><BR />Nach Annahme des Antrags soll die ladinische Fahne zu Anlässen, bei denen die italienische Flagge, die europäische Flagge, die Flagge der Region bzw. der autonomen Provinzen Trient und Bozen und der betreffenden Gemeinde gehisst werden, in Gemeinden, in denen Ladiner ansässig sind, neben diesen genannten Flaggen ebenfalls gehisst werden, fordert Bessone. <BR /><BR />Am 5. Mai 1920 protestierten am Ju de Frara/Grödner Joch der Grödner Leo Demetz, der später zu den Gründern der Union di Ladins gehörte, und rund 70 Vertreter aus allen 5 ladinischen Tälern gegen die Abtrennung der südlichen Tiroler Landesteile von Österreich und die Nichterwähnung der Ladiner als Minderheit im Friedensvertrag von St. Germain. Dabei wurde erstmals die ladinische Fahne verwendet. Sie sollte den Willen der Ladiner zeigen, vereint zu bleiben.<BR />