Montag, 28. März 2022
Die neue Verordnung: Diese Regeln gelten ab dem 1. April
Nach Ende des Covid-19-Notstands gelten vom 1. bis 30. April weniger einschränkende Corona-Maßnahmen. Mit Verordnung Nr. 10 hat Landeshauptmann Kompatscher die staatliche Regelung am Montag übernommen. Lesen Sie, welche Regeln in Südtirol ab 1. April gelten.
Mit Ende des Covid-19-Notstandes treten mit 1. April zahlreiche Lockerungen in Kraft. Für Südtirol sind diese in der heute vom Landeshauptmann unterzeichneten Verordnung Nr. 10 festgelegt. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in geschlossenen Räumen.