Montag, 28. März 2022

Die neue Verordnung: Diese Regeln gelten ab dem 1. April

Nach Ende des Covid-19-Notstands gelten vom 1. bis 30. April weniger einschränkende Corona-Maßnahmen. Mit Verordnung Nr. 10 hat Landeshauptmann Kompatscher die staatliche Regelung am Montag übernommen. Lesen Sie, welche Regeln in Südtirol ab 1. April gelten.

Mit Ende des Covid-19-Notstandes treten mit 1. April zahlreiche Lockerungen in Kraft. Für Südtirol sind diese in der heute vom Landeshauptmann unterzeichneten Verordnung Nr. 10 festgelegt. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in geschlossenen Räumen.









Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by