Der Entwurf mit dem Titel "Bürgerbeteiligung in Südtirol" wurde von den SVP-Abgeordneten Arnold Schuler, Elmar Pichler Rolle und Maria Hochgruber Kuenzer eingereicht. Eva Klotz von der Südtiroler Freiheit, die - so wie Ulli Mair (Freiheitliche), Donato Seppi (Unitalia), und Alessandro Urzì (FLI) gegen den Gesetzentwurf stimmte, hat die Vorlage eines Minderheitenberichtes angekündigt.Der Entwurf wird jetzt an den Landtag weitergeleitet, der darüber abstimmen wird.Die Einbringer des Entwurfs sprechen von einem Zweistufenmodell, mit dem es den Bürgern wesentlich erleichtert werde, sich einzubringen. "Denn im Gegensatz zu den geltenden Bestimmungen sollen sie künftig nicht nur ausformulierte Gesetzestexte, sondern auch einfache Anliegen vorbringen können. In der ersten Stufe, sieht das Modell die Behandlung des Anliegens, je nach Zuständigkeitsbereich, durch den Landtag oder die Landesregierung vor. Nehmen die Landesregierung oder der Landtag das vorgebrachte Anliegen nicht ernst, oder setzen dieses nicht um, kann die zweite Stufe eingeleitet werden, indem das Volk darüber befinden kann", so die drei SVP-Abgeordneten.Hohe ZugangshürdeBei Volksentscheiden zu Gesetzen bzw. zu Verwaltungsakten soll es künftig kein Beteiligungsquorum mehr geben, dafür aber eine Zugangshürde: Damit eine Volksabstimmung stattfinden kann, bräuchte es künftig 38.000 Unterschriften. Auch für die Einbringer des Gesetzentwurfes ist das der "nach wie vor umstrittenste" Teil des Entwurfes. "Es ist davon auszugehen, dass vor allem dieser Punkt bis zur Behandlung des SVP-Entwurfs im Landtag diskutiert werden muss", heißt es seitens der drei SVP-Abgeordneten.Elektronische UnterschriftensammlungEine weitere Neuerung ist die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit der elektronischen Unterschriftensammlung, die parallel zur schriftlichen Sammlung der Unterschriften auf öffentlichen Plätzen möglich werden soll.stol