Dies sieht der SVP-Gesetzesentwurf zur direkten Demokratie vor, an dem Arnold Schuler, Elmar Pichler Rolle und Maria Kuenzer feilen. „Wir arbeiten an einem neuen System, das auf zwei Stufen aufbaut“, so Schuler. Künftig sollen bereits wenige Personen den Stein ins Rollen bringen können. Über einen Bürgerantrag können sie sich mit vier Wünschen an die Landesabteilung für zentrale Dienste wenden: Gesetz einführen, abschaffen, über ein Prinzip oder – erstmals – über einen Verwaltungsakt des Landes (Beschluss Landesregierung, Großprojekte) befinden. „Das ist eine wesentliche Erleichterung. Derzeit läuft ohne Rechtsanwalt und Berater gar nichts“, so Schuler. Eine ständige Richterkommission überprüft die Anträge auf ihre Rechtmäßigkeit. Nicht zulässig sind jene über Steuern und über Rechte der Volksgruppen. „Ist die Gesetzeskonformität gegeben, startet eine erste Sammlung von Unterschriften“, so Schuler. In dieser ersten Phase seien diese mit 2,5 Prozent der Wahlberechtigten (9000 Unterschriften) „nieder“ angesetzt. Sind die Unterschriften beisammen, so geht der Antrag an den Landtag, sofern er Gesetzesinitiativen betrifft oder an die Landesregierung, wenn es um deren Beschlüsse geht. Ab dann tickt für die Politik die Zeit: Der Landtag hat sechs, die Landesregierung drei Monate Zeit, die Initiative aufzugreifen. Wenn ja, hat sich die Sache erledigt.Wenn Nein, startet Phase zwei, d. h. der Volksentscheid wird eingeleitet. Dazu sind allerdings beträchtlich mehr Unterschriften nötig. Die Rede geht von 18.000 bis 27.000 (fünf bis sieben Prozent der Wahlberechtigten). „Alle Zahlen sind aber Gegenstand von Verhandlungen im Landtag“, so Schuler und Pichler Rolle. Allemal müsse es eine „konsistente Zahl“ sein, damit ein großer Teil der Bevölkerung hinter dem Anliegen steht. „Dafür senken wir auch das Beteiligungsquorum von heute 40 Prozent auf maximal 15 Prozent oder gar null“, sagt Schuler. Anders als im Herbst 2009 wird eine Volksabstimmung so von jenen entschieden, die hingehen und nicht von Daheimbleibern.Zwei wichtige Details zum Schluss: Greift der Landtag einen Bürgerentscheid auf, so können Promotoren in der Gesetzgebungskommission mitarbeiten. „So werden rechtliche Fehler ausgemerzt. Die Situation vom Herbst, wo man zwei Tage vor Referendum noch über die Zulässigkeit stritt, darf sich nicht wiederholen“, sagt Picher Rolle. Kommt es zum Volksentscheid, so stimmt der Bürger über ein Gesetz statt einen Grundsatz ab. Damit entspricht der Entwurf von Schuler & Co. in diesem Punkt nicht den Vorgaben des SVP-Ausschusses. „Nur ein Gesetz ist bindend“, kontert Schuler. Es gebe in der Partei einige, die alles verschärfen wollen. „Dass das Volk mehr mitredet, ist aber nicht aufzuhalten“, meint Schuler.d/bv