<b>Das Gesetz zur Sterbehilfe steht in Rom zur Diskussion: Wie wird sich die SVP positionieren?</b><BR />Renate Gebhard: Bereits für heute Abend ist eine weitere Sitzung für die Artikeldebatte angesetzt, die ausführliche Behandlung des Gesetzes ist wohl erst im März zu erwarten. Als Südtiroler Volkspartei haben wir unsere Positionierung zum Thema noch nicht abgestimmt. Da es sich dabei jedoch nicht um ein Thema von partei- bzw. autonomiepolitischem Interesse handelt, wird jeder nach eigenem Wissen und Gewissen abstimmen, wie bereits in Vergangenheit bei ideologischen und ethischen Themen gehandhabt.<BR /><BR /><b>Welche Überlegungen stehen hinter Ihrer eigenen Position zum Gesetz?</b><BR />Gebhard: Das Thema ist sehr heikel und delikat, doch ich bin davon überzeugt, dass die Materie klar und detailliert zu regeln ist, andernfalls werden immer wieder die Gerichte die Entscheidung anstelle des Gesetzgebers treffen. <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/parlament-in-rom-stimmt-ueber-sterbehilfe-gesetz-ab" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Der Verfassungsgerichtshof hat das Parlament bereits 2018 und 2019 zum Handeln aufgefordert.</a> Es stellt sich natürlich die Frage, was ethisch vertretbar ist. Da steht auf der einen Seite der Schutz des Lebens und auf der anderen Seite das Selbstbestimmungsrecht eines jeden. Für mich kann aktive Sterbehilfe nur in ganz bestimmten Sonderfällen bzw. Ausnahmesituationen eine Möglichkeit sein. Beim Vorliegen einer schweren, unheilbaren Krankheit etwa, die schwere körperliche Schmerzen und seelische Leiden verursacht, die nicht medikamentös linderbar sind. Gleichzeitig muss die Regelung die Schwächsten schützen und jede Art von Missbrauch unterbinden. Immer natürlich auch unter der Prämisse, dass die betroffene Person volljährig und zurechnungsfähig ist und somit frei und bewusst entscheiden kann und nur noch durch künstliche Maßnahmen am Leben gehalten werden kann.<BR /><BR /><b>Viele Beobachter sind sicher: Das Sterbehilfe-Gesetz wird auch in Italien kommen. Die Frage ist nun, wie es umgesetzt wird. In Österreich hat man mit der neuen Sterbehilfe-Regelung auch eine deutliche Aufwertung der Hospiz-Arbeit vorgesehen. Kann das auch in Italien gewährleistet werden?</b><BR />Gebhard: Das Gesetz zur Sterbehilfe, das derzeit in der Abgeordnetenkammer aufliegt, definiert in erster Linie die aktive Sterbehilfe durch ärztlichen Beistand, legt die dafür notwendigen Voraussetzungen und das Procedere fest, regelt die Möglichkeit der Verweigerung aus Gewissensgründen sowie die Straffreiheit des involvierten Gesundheitspersonals.<BR /><BR /><embed id="dtext86-52923931_quote" /><BR /><BR />Ich denke, dass die Hospizarbeit in jedem Fall einhergehend aufgewertet werden muss und dass hierfür vor allem auch ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Ich glaube auch, dass durch den frühzeitigen und ausreichenden Einsatz von Palliativmedizin und -pflege der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe in bestimmten Fällen gar nicht geäußert würde und dies dadurch eine Alternative zum assistierten Suizid sein könnte.<BR /><BR /><b>Im bisher vorliegenden Entwurf sind Kommissionen vorgesehen, die Anträge auf Sterbehilfe bewerten sollen: Wie sollen diese bestellt und zusammengesetzt werden?</b><BR />Gebhard: Es sollen eigene, unabhängige Ethikkomitees eingesetzt werden, die die Anträge entsprechend prüfen sollen, dies mit dem Ziel die Menschenwürde zu gewährleisten und zu schützen und das Gesundheitspersonal in seinen ethischen Entscheidungen zu unterstützen. Diese Komitees werden innerhalb von 180 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzes mit eigener Verordnung des Gesundheitsministeriums geregelt, sie müssen multidisziplinär, autonom und unabhängig sein sowie aus spezialisierten Ärztinnen und Ärzten bestehen, darunter auch u.a. Palliativmediziner, klinische Fachärzte, Psychologen, Rechtsfachleute und Bioethiker.<BR /><BR /><b>Vorgesehen ist auch, dass kein Arzt und Sanitäter dazu verpflichtet werden kann, Sterbehilfe durchzuführen: Was, wenn es in Krankenhäusern niemanden gibt, der sich dazu bereit erklärt, bei Sterbehilfe zu assistieren?</b><BR />Gebhard: Mit einem innerhalb von 180 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzes zu erlassenden Dekret werden die Voraussetzungen der sanitären Strukturen, die Sterbehilfe mit ärztlichem Beistand vornehmen können, festgelegt.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/referendum-zur-sterbehilfe-risiko-fuer-schwerkranke-waere-zu-gross-gewesen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Am Dienstag hat das Verfassungsgericht einen Referendumsantrag von Sterbehilfe-Aktivisten abgelehnt. Warum, das lesen Sie hier.</a>