Man habe die Zusage, dass diese im Herbst erlassen werde, so Durnwalder. De facto ist das Landesverzeichnis bis dahin aber wohl für die meisten Vereine auf Eis gelegt und damit alle Vorteile, die es bringt.<h3> Ehrenamt ein wichtiger Arbeitgeber im Land</h3> Über 200.000 Südtiroler sind in einem Verein tätig. Mit 11.000 Beschäftigten ist das Ehrenamt zudem ein wichtiger Arbeitgeber. Um es zu stärken und von Bürokratie zu entlasten, erließ der Landtag am 3. Juli fast einstimmig ein neues Gesetz. <BR /><BR />Die Eintragung in ein Landesverzeichnis kann auf Vorteile wie Steuererleichterungen, leichteren Zugang zu Förderungen und Sachleistungen wie die kostenlose Nutzung öffentlicher Gebäude, Vereinfachung der Gesuche, Möglichkeiten der Selbstfinanzierung, z. B. durch Veranstaltungen und Feste, zählen. <BR /><BR /> Die Eintragung erfolgt auf Antrag. Voraussetzung sind Sitz und gemeinwohlorientierte Tätigkeit in Südtirol. „Vereine, die bereits im Staatsregister seien, kommen automatisch ins Landesregister“, sagte Landesrätin Rosmarie Pamer im Landtag.<BR /><BR />Doch Rom spielt da nicht so einfach mit. Eigentlich verfällt die Frist für eine Anfechtung erst Anfang September. Weil im August aber Sommerpause ist, hat der Ministerrat gestern über das Gesetz beraten. Dazu liefen zwischen Land, Parlamentariern und Rom gestern bis zur Sitzung des Ministerrats die Drähte heiß.<h3> Diskussion über zwei Punkte</h3> Strittig waren zwei Punkte. „In einem ist es uns gelungen, eine Lösung zu finden“, sagt SVP-Senator Durnwalder. So würden Feste und Veranstaltungen von Vereinen zur Eigenfinanzierung als „geringfügige nicht gewerbliche Tätigkeit“ akzeptiert.<BR /><BR />„Problem bleibt aber die Vermögensabtretung bei Austritt eines Vereins aus dem staatlichen Register RUNTS“, so Durnwalder. In diesem Fall müsse er sein Vermögen an einen anderen Verein im RUNTS übertragen. Dazu gebe es ein Rundschreiben des Arbeitsministeriums und ein Urteil des Verfassungsgerichtes, wonach die Materie in staatliche Zuständigkeit fällt. <BR /><BR /><embed id="dtext86-70918424_quote" /><BR />Fazit: „Für einen kostenlosen Übergang vom RUNTS ins Landesregister braucht eine koordinierende Bestimmung – entweder im Kodex für den dritten Sektor oder in Form einer Durchführungsbestimmung“, so Durnwalder. Man habe die Zusage, dass diese Norm im Herbst erlassen werde. „Die Deadline ist Jahresende, denn mit 1. Jänner 2026 wird da RUNTS mit alle seinen Auflagen voll operativ“, so Durnwalder. <BR /><BR />Bis die koordinierende Norm nicht genehmigt ist, sind Wechsel von Vereinen ins Landesregister de facto auf Eis gelegt – und damit für sie vorerst auch alle Vorteile aus dem Landesgesetz. <h3> Eintragung erst gegen Jahresende</h3> Landesrätin Rosmarie Pamer will sich erst äußern, wenn der definitive Text aus dem Ministerrat vorliegt. „Wir haben aber nie gesagt, dass sich ab 15. September alle ins Landesregister eintragen können“, so Pamer. <BR /><BR />Nach Inkrafttreten des Gesetzes habe man 60 Tage Zeit für die Durchführungsverordnung, an er bereits mit den Vereinen gearbeitet werde. Die Informatik AG sei zudem mit der digitalen Umsetzung des Gesetzes beauftragt. Bis zur Eintragung werde es wohl Jahresende werden.<BR /><BR />Jetzt allerdings mit einer neuen gesetzlichen Hürde in Rom mehr, bis es fürs Ehrenamt einfacher wird.