Mit diesem Gesetz werden Vereine und Verbände leben können, meint Ehrenamtslandesrätin Rosmarie Pamer. <BR /><BR />Im März war der Südtiroler Ehrenamtsgesetzentwurf in Rom unter die Lupe genommen worden – bei einer Aussprache einer Südtiroler Delegation mit dem Leiter der Abteilung Ehrenamt im Arbeitsministerium, Alessandro Lombardi. Einige Punkte konnten seither geklärt werden.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1167054_image" /></div> <BR />So soll es möglich werden, dass Südtiroler Vereine, die aus dem staatlichen Register RUNTS austreten und sich ins neue Südtiroler Landesverzeichnis eintragen lassen, dabei ihren Vermögenszuwachs behalten können. Voraussetzung dafür ist, dass diese Vereine die gleiche Tätigkeit weiterhin ausüben, erklärt Durnwalder. <BR /><BR />Falls ein Verein dann aber aus dem Landesverzeichnis austritt, ist der Vermögenszuwachs an einen anderen ehrenamtlichen Verein abzugeben. Die staatliche Regelung ist strenger und sieht vor, dass eine ehrenamtliche Organisation bereits bei einem Austritt aus dem RUNTS den erzielten Vermögenszuwachs abtreten muss. Denn im Normalfall endet mit einem Ausstieg aus dem RUNTS auch die Tätigkeit des Vereins.<h3> System darf nicht umgangen werden</h3>Mit der Landesregelung wird gewährleistet, dass das System nicht umgangen wird: Denn wenn ein Verein einfach nur Register wechseln will, um den Vermögenszuwachs nicht abgeben zu müssen und dann trotzdem die Tätigkeit aufgibt, so darf er den Vermögenszuwachs am Ende doch nicht behalten. Durnwalder hofft, dass Rom diese Kompromissformulierung in punkto Vermögen akzeptieren wird.<h3> Mit Festen weiterhin die Vereinstätigkeit finanzieren </h3>Auch in Zukunft soll es für ehrenamtliche Organisationen in Südtirol möglich sein, ihre Feste zu veranstalten und damit ihre Tätigkeit zu finanzieren. Das Arbeitsministerium hatte dazu keine Einwände vorgebracht. „Dieser Passus geht ans Finanzministerium – wir hoffen, dass es keine Einwände geben wird, weil wir die Möglichkeit haben, die Mindereinnahmen des Staates über unsere Finanzautonomie auszugleichen“, erklärt Durnwalder.<h3> Ein erster Schritt, weitere sollen aber noch folgen</h3>Im Vergleich zum Anfangsentwurf sei inzwischen sehr viel Hand angelegt worden. „Wir haben versucht, allen entgegen zu kommen“, sagt der SVP-Senator. „Diese normative Regelung ist ein guter Startpunkt, aber noch nicht perfekt.“ Als nächstes werde man versuchen, die staatlichen steuerlichen Begünstigungen mit dem Landesregister zu verknüpfen – wie die 5 Promille-Regelung, die Möglichkeit, Spendenquittungen abschreiben zu können sowie Stempelsteuerbefreiungen. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1167057_image" /></div> <BR /><BR />„Wir haben die gesetzlichen Möglichkeiten alle ausgeschöpft“, meint Landesrätin Pamer. „Der Rahmen, der uns von den Durchführungsbestimmungen gegeben wurde, ist ausgenutzt worden. Wir haben von Anfang an mit den großen Verbänden zusammengearbeitet: Ihre Vorschläge wurden eingearbeitet.“ Der Gesetzentwurf muss nach der Genehmigung durch die Landesregierung durch den Landtag. <BR />Abzuwarten bleibt, ob die römische Regierung dann das Gesetz anfechten wird. „Rom hat nach der Veröffentlichung des Gesetzes 60 Tage Zeit für die Anfechtung. Wir werden politisch alles in die Waagschale werfen, damit das nicht passiert“, verspricht Durnwalder.