Bei einer Aussprache mit dem Leiter der Abteilung Ehrenamt im Arbeitsministerium, Alessandro Lombardi, wurde der Entwurf gestern unter die Lupe genommen. Dabei wurden auch die Knackpunkte analysiert – die gewerbliche Tätigkeit und das Vermögen der Vereine.<BR /><BR />An der Aussprache nahmen neben Landesrätin Rosmarie Pamer und SVP-Senator Meinhard Durnwalder noch Ressortdirektorin Michela Morandini, Christoph Pichler vom Amt für Freiwilligenwesen und Gabriele Vitella, Direktor des Amtes für Gesetzgebung, teil. <h3> Bei den Festen muss Finanzministerium noch Ja sagen </h3>Einige kritische Detailfragen müssen noch gelöst werden. Zu den Knackpunkten zählen die gewerbliche Tätigkeit der Vereine – die Veranstaltung von Festen beispielsweise – und die Übertragung von Vermögen, wenn ein Verein aus dem staatlichen Register RUNTS aussteigt.<BR /> Die typischen Tätigkeiten eines ehrenamtlichen Vereins sollen als „nicht gewerblich“ klassifiziert werden, fordert Durnwalder. Es soll somit weiterhin möglich sein, dass ein ehrenamtlicher Verein mit Festen seine Tätigkeit finanziert. Bei diesem Punkt hat Lombardi ans Finanzministerium verwiesen, da es sich um steuerliche Aspekte handle.<BR /><BR />Was den Austritt von Vereinen aus dem staatlichen Register RUNTS betrifft, so sieht die staatliche Regelung vor, dass der Vermögenszuwachs, den dieser Verein im Laufe der Jahre erzielt hat, dann einem anderen ehrenamtlichen Verein zuteilt. Denn im Normfall endet bei einem Ausstieg aus dem RUNTS auch die Tätigkeit eines Vereins.<h3> Ziel: Staatliche Regelung soll nicht angewandt werden</h3> „Unser Ziel ist, dass diese staatliche Regelung in Südtirol beim Übergang ins Landesregister nicht zur Anwendung kommt“, sagt Durnwalder: Ein ehrenamtlicher Verein, der das RUNTS verlässt und ins Landesregister wechselt – somit nur von einem Register ins andere geht – soll seinen Vermögenszuwachs behalten können. „Lombardi hat bei diesem Punkt Verständnis gezeigt, es braucht hier aber wohl eine politische Entscheidung des Ministerrates dazu“, berichtet SVP-Senator Durnwalder.<BR /><BR />Der Senator verspricht: Bei beiden Punkten – gewerbliche Tätigkeit und Vermögen – werde man auf dem Südtiroler Standpunkt beharren.<BR /><BR />Landesrätin Pamer geht davon aus, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf am 15. oder 22. April genehmigen wird – auf jeden Fall aber innerhalb April. Wann dann der Landtag den Gesetzentwurf genehmigen wird, bleibt abzuwarten, da vorher noch die umfangreiche Wohnreform ansteht.