SVP-Senator Meinhard Durnwalder spricht von „einem ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung“, auf den aber noch weitere Schritte folgen müssen.<BR /><BR /> „Die Durchführungsbestimmung ist für Südtirols Ehrenamt ausgesprochen wichtig und bahnt den Weg, um viele kleinere Vereine und Verbände ohne Gewinnabsicht von Bürokratie entlasten zu können“, erklärte der Landeshauptmann. <BR /><BR />Gestern Vormittag wurde die Durchführungsbestimmung in Rom noch einmal überprüft. Es wurden dann keine technischen Einwände mehr erhoben – und am Abend gab dann der Ministerrat grünes Licht, berichtet SVP-Senator Durnwalder. <h3> Zuständigkeit geht aufs Land über</h3>„Mit dieser Durchführungsbestimmung wird die rechtliche Grundlage zur Schaffung eines eigenen Landesregisters mittels eines entsprechenden Landesgesetzes geschaffen“, erklärt Durnwalder. Das Land kann die Bürokratie schlanker gestalten und Vereine damit entlasten. Einen Vorteil davon werden vor allem die kleinen Vereine haben, die nur Beiträge vom Land und den Gemeinden beziehen, landessteuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen und nur geringfügige Einnahmen etwa aus Verköstigungen bei Dorffesten oder Veranstaltungen gemäß ihrem Vereinszweck haben.<BR /><BR />Wenn ein Verein hingegen die 5-Promille-Regelung in Anspruch nehmen will, so muss er sich weiterhin ins staatliche Register RUNTS (Registro Unico Nazionale del Terzo Settore) eintragen lassen. Auch die Spendenquittungen sind und bleiben eine staatliche Zuständigkeit, für die es die Eintragung im RUNTS braucht. Die Eintragung im RUNTS ist überdies für die Befreiung von der staatlichen Stempelsteuer nötig, erklärt Durnwalder. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="995551_image" /></div> <BR /><BR />Aber auch in diesem Fall bringt die neue Regelung Vorteile, denn das zuständige Landesamt für das Ehrenamt kann hier künftig die Verwaltungsaufgaben übernehmen und seinerseits die Daten und Unterlagen an das staatliche Register übermitteln und den Vereinen dementsprechend wertvolle Hilfe leisten. <BR /><BR />Damit in Südtirol ein Landesregister für das Ehrenamt eingeführt werden kann, braucht es nun noch ein entsprechendes Landesgesetz. Durnwalder spricht sich dafür aus, dass der Landtag dieses Landesgesetz so rasch wie möglich in Angriff nimmt. Der Landtag werde sicher alles Interesse daran haben, zügig eine Regelung zum Ehrenamt zu genehmigen, meint Durnwalder.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="995554_image" /></div> <BR /><BR />Nächstes Ziel werde es dann sein, auch „die staatlichen steuerlichen Regelungen mit dem Landesregister zu verbinden – wie etwa die 5-Promille-Regelung“. Als Mitglied mehrerer Vereine kenne er die bürokratischen Auflagen für die Vereine, berichtet Durnwalder. „Wir werden alles tun, um die Situation weiter zu verbessern.“<BR /><BR />Klar ist, dass damit nicht alle Probleme der Südtiroler Vereine mit der Reform des dritten Sektors sofort gelöst werden. Aber mit diesem ersten wichtigen Schritt habe man „wieder einen Fuß in der Tür drinnen. Wir werden versuchen, das Landesregister mit weiteren Maßnahmen zu verstärken“, verspricht der SVP-Senator.<h3> Rechtsamt hatte Bedenken</h3>Durnwalder rechnet damit, dass die Durchführungsbestimmung in 2 bis 3 Wochen veröffentlicht und damit in Kraft treten wird. Der Weg für diese Durchführungsbestimmung schien bereits im Juli 2023 frei zu sein – damals gab die 6er-Kommission grünes Licht – und die Bestimmung kam dann ins Vorzimmer des Ministerrats. <BR /><BR />Das Rechtsamt des Ministerratspräsidiums ortete dann im September aber einige Unstimmigkeiten. Diese konnten mit dem Arbeitsministerium geklärt werden. Substanzielle Anpassungen waren nicht notwendig. „Für diese Durchführungsbestimmung habe ich lange gekämpft“, resümiert Durnwalder.<BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />