Am Ende blieb allerdings sehr viel unklar. Ein weiteres Treffen mit den Vertretern der Verbände und Vereine ist deshalb notwendig. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1089018_image" /></div> <BR /><BR />„Die Zeit läuft uns davon“, sagt Egon Zemmer, Initiator von „Ehrenamt in Not“. Der Leiter eines Verbandes, der namentlich nicht genannt werden will, meint: „Da ist noch gar nichts entschieden.“ Geklärt werden müssen beispielsweise noch viele technische Details zum Landesregister. „Wir sind froh, dass wir als Verbände mit einbezogen werden“, betont Zemmer.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1089021_image" /></div> <BR /><BR />„Das neue Gesetz mit dem Landesregister bringt den Vereinen sicherlich Erleichterungen“, betonte Landesrätin Rosmarie Pamer im Vorfeld. Bei der Einschreibung ins Landesregister und der Führung dieses Registers werde ein einfaches System zur Anwendung kommen. Was die Veranstaltung von gelegentlichen Festen, Konzerten und anderen Veranstaltungen betrifft, so sollten die Vereine in ihren Statuten klar präzisieren, was sie unter gelegentlichen Veranstaltungen verstehen und dass diese dem Verein in seiner ehrenamtlichen Tätigkeit zugute käme. <h3> Welche Erleichterungen es geben wird, bleibt offen</h3>Das Landesgesetz legt auch Erleichterungen für die Vereine durch Land und Gemeinden fest, spezifiziert aber nicht, um welche genau es sich handelt, erklärt Pamer. Diese Erleichterungen – wie etwa ein Gratis-Vereinssaal – würden dann durch eigene Verordnungen geregelt.<BR />Das Landesregister für die Vereine und Verbände sieht zurzeit 2 Sektionen vor: In einer Sektion werden sämtliche Vereine angeführt, die bereits im staatlichen Register RUNTS (Registro Unico Nazionale del Terzo Settore) eingetragen sind, und in der „ordentlichen Sektion“ seien hingegen jene Vereine eingeschrieben, die nicht im RUNTS sind. Man könne aber auch noch weitere Sektionen einführen – das Gesetz ist nicht statisch, erklärt Pamer. <h3> Viele Vereine werden draußen bleiben</h3>Die Landesrätin geht allerdings davon aus, dass viele Vereine „draußen bleiben“ werden – sich also ins Landesregister gar nicht eintragen lassen werden, beispielsweise wegen ihres geringen Umsatzes und weil sie keine besonderen Vorteile von der öffentlichen Hand benötigten. In Südtirol sei bereits die Hälfte der Vereine im RUNTS eingetragen. Für Diskussionen sorge, dass größere Verbände nicht ins Landesregister aufgenommen werden sollen – wie etwa der Handwerkerverband, der HGV oder der Bauernbund. Auch Gewerkschaften und generell Arbeitgeberverbände seien ausgeschlossen, erklärt Pamer. Sehr wohl aufgenommen werden könne aber die Bauernjugend – das habe man überprüft. Das Gesetz und das Landesregister seien aber vor allem für kleinere Vereine gedacht, die Vorteile auf Gemeindeebene erhalten sollen. <BR />Enttäuscht sein wird auch, wer mit dem neuen Landesgesetz wieder das alte Landesregister mit seinen steuerlichen Vorteilen erwartet hatte. „Ich habe bereits im Februar gesagt, dass dies nicht möglich sein wird“, sagt Pamer.<BR />Ab November werde man draußen in den Gemeinden den neuen Landesgesetzentwurf erklären. Es sei zwar ein Aufwand, sich ins RUNTS einzutragen. „Aber immer mehr Vereine sagen uns, dass sie mit der Eintragung im RUNTS ganz gut leben können – sie sehen auch die Vorteile“, berichtet Pamer. „Jeder Verein findet seinen Platz“, ist Pamer überzeugt. Mit der vielen Aufklärung sei die Angst vor dem RUNTS genommen worden. <BR /><BR />Nicht alle sind zufrieden mit der Vorgangsweise bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes: Bereits am 25. Juli seien lediglich Headlines vorgestellt worden, danach sei man in der „Ferragosto-Zeit“ aufgefordert worden, schnell Rückmeldungen zu senden, heißt es. Aber Rückmeldungen könne man nur bei einem Entwurf machen – und den habe man bis dato nie gesehen und nie erhalten. Das Ehrenamt dürfe nicht mit Bürokratie, SPID und PEC belastet werden, welches die Vereine in ihrer Tätigkeit einenge, meint ein Verbandsleiter.