Der Korrespondent erklärt auch, warum sich Österreichs Impfgegner derzeit freuen, aber für sie jetzt noch härtere Zeiten anbrechen. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="723899_image" /></div> <BR />Ein Foto hält die Boulevardmedien- und Social Media-Landschaft in Atem: Es zeigt den Bundeskanzler im Kreise einer Männerrunde, ohne Maske und Abstand, in einer Kärntner Schihütte bei Bier und Schnaps. Und wirft die Frage auf, ob er sich dort angesteckt hat? Denn Karl Nehammer (ÖVP) ist seit Freitag Corona-positiv – Omikron.<BR /><BR />Der Kanzler dementiert: Das Foto wurde am 29. Dezember in der Gamskogelhütte am Katschberg aufgenommen „unter Einhaltung der 2G-Regel“; noch eine Woche später sei Nehammer negativ PCR-getestet worden. Angesteckt habe sich der Kanzler bei einem Sicherheitsmann des Kanzleramts am vergangenen Mittwoch, am Freitag sei er positiv getestet worden. „Durch das Impfen geht es mir Gott sei Dank gut“, sagte der geboosterte Nehammer in Interviews, die er am Wochenende online gab.<BR /><BR /><b>„Es wird versucht, alles zu skandalisieren“</b><BR /><BR />Auf Twitter überschlagen sich dennoch die Fernexpertisen, allen voran auch der FPÖ. Vizeklubobfrau Dagmar Berlakovich – das ist jene von der Liste der Ärztekammer gestrichene „Ärztin“ und Impfgegnerin, die überlastete Spitäler auf „Impfschäden“ zurückführte – glaubt den Darstellungen des Kanzlers nicht; er habe sich die Infektion im Zuge angeblich mehrerer Hüttenbesuche zugezogen. Andere ätzen, dass der Kanzler den Besuch des Neujahrskonzerts absagte, um kein falsches Signal zu senden, sich aber auf Skihütten tummelte.<BR /><BR />„Ich finde es schade, dass versucht wird, alles zu skandalisieren, selbst wenn man mit der Familie im Urlaub ist“, sagte Nehammer im „Kurier“.<BR />Wenn es einen Skandal gibt, dann liegt der ohnehin ganz woanders: Die groß angekündigte Impfpflicht in Österreich ab 1. Februar ist erst ab April umsetz- bzw. kontrollierbar. Das gab die ELGA, die für die technische Umsetzung der Impfpflicht zuständige Elektronische Gesundheitsakte, nun bekannt. Konkret geht es um den Abgleich der Impfdatei mit dem Melderegister. <BR /><BR />Die Impfpflicht gilt für alle Österreich ab dem 14. Lebensjahr, ausgenommen Schwangere und Personen mit ärztlicher Begründung für eine Befreiung. 600 Euro Strafe drohen bei Nichtbefolgung, alle Vierteljahre wird nachgefragt (und gegebenenfalls erneut gestraft). <BR /><BR /><b>Eine riesige Blamage</b><BR /><BR />Nun sagt die ELGA, nicht in die Erstellung der Impfpflichtpläne einbezogen gewesen zu sein – eine Riesenblamage für Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), der im vergangenen April dem gesundheitsbedingt abtretenden Rudolf Anschober nachfolgte und in seinem Amt heillos überfordert ist. Aber Mückstein, im Brotberuf Allgemein- und TCM-Mediziner, will am 1. Februar als Start der Impfpflicht festhalten. Die zahlreichen Impfgegner – 40.000 legten am Wochenende die Wiener Innenstadt lahm – können sich auf die Schenkel klopfen.<BR /><BR />Allerdings wird es für die ab heute ernster: Der seit Dezember geltende Lockdown für Ungeimpfte, der außer in der Gastro de facto kaum kontrolliert wurde und daher fast so etwas wie eine Empfehlung war, soll ab nun rigoros umgesetzt werden. Aus Sorge vor der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante muss die 2G-Pflicht (geimpft oder genesen) auch im Handel ab sofort streng kontrolliert werden. Augenzudrücken kann das Unternehmen bis zu 30.000 Euro kosten, verstoßen Kunden gegen die Zugangsregeln, drohen ihnen Strafen bis 1450 Euro.<BR /><BR />Dafür gibt es Lockerungen bei den Quarantäneregeln: 3-fach Geimpfte gelten nicht mehr als „Kontaktpersonen“ im Falle eines Kontakts zu Corona-Positiven, sie müssen also nicht mehr in Quarantäne. Und Kontaktpersonen (also nicht 3-fach Geimpfte) können sich nach 5 Tagen freitesten. So will man einen Zusammenbruch der Infrastruktur angesichts drohender Explosion der Infektionszahlen verhindern.<BR /><BR /><BR />