<b>von Franz Niedermaier</b><BR /><BR />Deutschlands zur Zeit bekanntester Doppelname lautet Brosius-Gersdorf. Die gebürtige Hamburgerin und jetzige Rechtsprofessorin der Universität Potsdam mit dem Vornamen Frauke wurde von der SPD zur Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht aufgestellt. Was einst ein bürokratischer Vorgang mit minimalem Glamourfaktor war, entwickelte sich nun zum Politikum auf offener Bühne. Noch immer sind die Nachwirkungen spürbar, und der Name Brosius-Gersdorf könnte sich noch lange ins kollektive politische Gedächtnis einprägen.<BR /><BR />Was war passiert? Man kann es kaum dramatisch genug schildern: Im Vorfeld der Wahl sägten die Grünen den Kandidaten der Union kurzerhand ab. Die Union akzeptierte dies bemerkenswert widerspruchslos. Stattdessen stellte sie einen Kandidaten auf, der vom Bundesverfassungsgericht selbst vorgeschlagen wurde. Protest? Fehlanzeige. Mediale Empörung? Auch die blieb aus. Niemand schrieb von einer Attacke auf die Integrität des Kandidaten oder von einer „rechten Hetzkampagne“, wie das nun bei der Rechtsprofessorin aus Potsdam konstruiert wird. Die SPD blieb jedoch bei ihren zwei Kandidatinnen. Beide politisch sehr positioniert. Eine davon: Prof. Frauke Brosius-Gersdorf.<BR /><BR />Ein kurzer Blick ins Ausland verdeutlicht, wie politisch besetzt Richterposten sein können – in Polen, Frankreich oder Ungarn. Die Politisierung der Justiz dort wird in Deutschland meist reflexartig als Angriff auf die Demokratie gebrandmarkt. Doch in Berlin? Die moraltrunkenen Deutschen kamen gar nicht auf die Idee, dass die Justiz auch im Land der Dichter und Denker politisch durchsetzt sein könnte.<BR /><BR />Ein genauer Blick auf die Besetzungen in Karlsruhe, wo das Bundesverfassungsgericht seinen Sitz hat, zeigt: Beispiele für enge Verflechtungen zur Politik gab und gibt es genug. Ein gewisser Stephan Harbarth, vorher langjähriger CDU-Abgeordneter und enger Vertrauter von Ex-Kanzlerin Angela Merkel, leitete das Bundesverfassungsgericht nachweislich mit mehr politischem Stallgeruch als unantastbarer Juristenwürde. Abendessen mit der Kanzlerin waren offenbar karriereförderlicher als bahnbrechende Gutachten. Auch Peter Müller, einst Ministerpräsident des Saarlandes, war Politiker durch und durch und wechselte dennoch nach Karlsruhe.<BR /><BR />Nun also Frauke Brosius-Gersdorf. Spätestens als immer mehr öffentliche Einlassungen der Kandidatin bekannt wurden, verfestigte sich der Eindruck, hier wolle weniger eine kühle Juristin Recht sprechen als vielmehr eine politische Aktivistin eine linke Agenda verfolgen – sei es beim Thema Schwangerschaftsabbruch, bei der Impfpflicht oder beim Parteienverbot. Neutralität? Eher Fehlanzeige.<BR /><BR />Die Union schob Plagiatsvorwürfe als Ablehnungsgrund vor, um halbwegs gesichtswahrend aus der Sache zu kommen. Fraktionschef Jens Spahn und Kanzler Merz hatten die Angelegenheit sichtbar falsch eingeschätzt und treudoof taktierend ihr Ja zu der Kandidatin gegeben. Doch die Rechnung ging nicht auf: Obwohl sie sonst immer das C im Parteinamen betonen, haben sie offenbar bei einem der wenigen verbliebenen Punkte kein Gespür mehr für den christlichen Kern der Partei. So wurde die Frage um den Beginn der Menschenwürde doch zum Gewissensentscheid der einzelnen Abgeordneten. <BR /><BR />Das Ergebnis ist, bei aller Aufregung, bemerkenswert: Das Bundesverfassungsgericht bleibt (vorerst) verschont, Prof. Brosius-Gersdorf ebenfalls. Wirklichen Schaden hat niemand genommen. Vielmehr hat die Demokratie, zumindest diesmal, triumphiert. Der Abgeordnete als mündiger Vertreter, der Parteiräson und Hinterzimmerabsprachen die rote Karte zeigte – das Bild eines funktionierenden Parlamentarismus.<BR /><BR />Möge diese Kultur der differenzierten Entscheidung und der respektvollen Debatte uns erhalten bleiben. Deutschland und seiner Diskurskultur wäre es zu wünschen.