Wie geht man als Politiker mit der AfD um, einer Partei die von der Demokratie als System nicht viel zu halten scheint? Dieser Frage müssen sich vor allem im Osten Deutschlands die Parteien in den Landtagen stellen, zumal die AfD vor allem dort den Umfragen zufolge im Aufwind ist. Die Antworten sind nicht immer einfach.<BR /><BR /><BR />Es geht um die AfD, die von allen anderen Parteien als politischer Abschaum behandelt wird, und wer es nicht tut, verfällt ebenso der Ächtung. Ebendies hat sich die CDU in Sachsen geleistet, genauer gesagt, im Bauzener Kreistag. <BR /><BR />Dort hatte die AfD einen Antrag eingebracht, wonach endgültig abgelehnte Asylbewerber nicht mehr materiell unterstützt werden sollen. Dem hat auch die CDU zugestimmt. Jetzt ist natürlich – höchst unweihnachtlich – die Hölle los, und der Parteivorsitzende Friedrich Merz erklärte, wer mit der AfD zusammenarbeite, dem drohe der Rausschmiss aus der CDU. Er wolle eine „Brandmauer“ gegen die AfD errichten.<h3> Nur dem Gewissen verpflichtet</h3><BR />Nun ist es aber mit der Zusammenarbeit so eine Sache. Die gewählten Volksvertreter der AfD, sei es im Gemeinderat oder im Bundestag, haben dasselbe Recht wie alle anderen Abgeordneten auch, zumindest auf dem Papier und nach dem Gesetz. Dazu gehört es, Anträge zu stellen, und das Recht sämtlicher Parlamentarier oder auch Gemeinderäte ist es, dafür oder dagegen zu stimmen. So die Rechtslage.<BR /><BR /><BR />Natürlich kann eine Partei den Beschluss fassen, sie wolle nicht mit dem oder jenem gemeinsame Sache machen. Doch der Abgeordnete ist nach dem Grundgesetz nur seinem Gewissen unterworfen. Es steht also gegebenenfalls ein Parteibeschluss gegen einen Verfassungsartikel, und was da schwerer wiegt, ist leicht zu erkennen.<BR /><BR /><BR />Außerdem tut niemand gut daran, den Eindruck zu erwecken, bei Abstimmungen komme es darauf an, wer den Antrag eingebracht hat, und nicht auf seinen Inhalt. So nämlich würde das politische Geschäft zur Farce und zum Opfer taktischer Mätzchen.<h3> Weg vom demokratischen Wettstreit</h3><BR />Man mag diesen Vorgang als überflüssig abtun, aber er erinnert fatal an jene Wahl im Nachbarland Sachsens, nämlich Thüringen, wo ein Ministerpräsident in freier und geheimer Wahl, aber erkennbar auch mit den Stimmen der AfD ins Amt berufen worden war. Es blieb der damaligen Kanzlerin Merkel vorbehalten, diese Wahl für ungültig erklären zu lassen, weil ihr das Ergebnis nicht gefiel.<BR /><BR /><BR />Solche Dinge führen weg von demokratischen Wettstreit und in Richtung einer Gesinnungs-Despotie. Mag man die AfD gut finden oder nicht – Sonderrechte zu verhängen, geht jedenfalls nicht.<BR /><BR /><BR /><BR />