Doch damit sind nicht alle Hausärzte zufrieden. Dr. Eugen Sleiter, Basisarzt in Dorf Tirol, sieht den Finanzierungsbedarf für die Hausärzte ganz woanders.<BR /><BR /> Noch wichtiger als die Beiträge für die medizinischen Geräte wäre für die Hausärzte, dass der Sanitätsbetrieb zum größten Teil das Praxis-Personal – Sekretärinnen – bezahlt, damit diese einen Teil der bürokratischen Arbeit erledigen und ein Hausarzt somit „Arzt sein kann“, meint Dr. Sleiter. Nur etwa ein Drittel der Hausärzte habe eine Sekretärin, viele Hausärzte könnten sich keine leisten. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1060227_image" /></div> <BR />Eine Sekretärin koste etwa 2000 Euro brutto im Monat. Das Personal ist das Wichtigste, betont der Hausarzt. Denn: „Mehr arbeiten geht nicht. Jeder Hausarzt mit gutem Verhältnis zu den Patienten hat die Praxis voll. Wenn ich jetzt ein Gerät anschaffe und vormittags während der Arbeitszeit 20 bis 30 Minuten das Ultraschall-Gerät verwende, dann flippen die anderen Patienten im Wartesaal aus und fragen sich: Was tut denn der da drinnen?“, berichtet Dr. Sleiter. „Ein Hausarzt, der allein ist, sollte am Anfang gefördert werden mit einer Praxis-Mitarbeiterin. Wir haben seit 3 Jahren Praxismitarbeiter-Kurse durchgeführt, die kosten dem Land 140.000 Euro im Jahr. Da haben wir fast 500.000 Euro liegen gelassen. Es war gedacht, diese einzustellen, aber wir verlieren sie wieder. Die Hausärzte stellen sie nicht an, keiner kann es sich leisten.“<BR /><BR />Das Land stellt für Beiträge für medizinische Geräte den Hausärzten heuer, 2025 und 2026 jeweils eine Million Euro zur Verfügung, sagt Ressortdirektor Michael Mayr. Neben Hausärzten können auch Kinderärzte in den Genuss der Förderungen kommen. Mit dem Nachtragshaushalt ist die Summe, die für die Geräte bereitgestellt wird, fast vervierfacht worden. Als die Landesregierung die Richtlinien für die Gewährung von Förderungen für den Ankauf von medizinischen Geräten am 28. Mai genehmigte, standen für heuer „nur“ 200.000 Euro bereit sowie jeweils 400.000 Euro für 2025 und 2026. Nun wurden die Summen stark erhöht. <BR /><BR />Finanziert werden maximal 50 Prozent des Kaufpreises. Ein Hausarzt, der das Gerät allein verwendet und nicht zusammen mit anderen Ärzten in einem Gemeinschaftsambulatorium, erhält bis zu 7000 Euro (Mehrwertsteuer inklusive) für ein tragbares Ultraschallgerät, bis zu 3000 Euro für ein Blutbild-Lesegerät und bis zu 1000 Euro für ein Elektrokardiogramm.<BR /><BR /> Wenn ein medizinisches Gerät hingegen von mehreren Hausärzten in einer Gemeinschaftspraxis angewandt wird, dann kann ein noch höherer Beitrag gewährt werden: für ein tragbares Ultraschallgerät bis zu 10.500 Euro, für ein Blutbild-Lesegerät 4500 Euro und für ein Elektrokardiogramm 1500 Euro. <BR /><BR />Beiträge gibt es aber noch für weitere Geräte – so etwa für ein Spirometer zur Bestimmung von Atemvolumina, um Lungenfunktionsstörungen festzustellen (Asthma, Bronchitis). Dafür erhält ein Hausarzt bis zu 1200 Euro, bei gemeinsamer Nutzung mit anderen Ärzten 1800 Euro. Ein Holter Blutdruckgerät wird mit bis zu 750 Euro bezuschusst – wenn mehrere Ärzte einer Gemeinschaftspraxis es benutzen, mit 1.125 Euro. Weitere Beiträge winken für einen Doppler ABI (400 Euro bzw. 600 Euro), für ein Dermatoskop zur Untersuchung von auffälligen Muttermalen und anderen Hautveränderungen (500 Euro bzw. 750 Euro) sowie für ein Audiometer zur Bestimmung der Hörfähigkeit (800 Euro bzw. 1200 Euro).<BR /><BR />Ziel dieser Förderungen ist es, die Diagnostik der Hausärzte zu verbessern, die Fachärzte und die Notaufnahme zu entlasten, und Wartelisten in den Spitälern abzubauen. Die Gemeinschaftspraxen werden auch deshalb gefördert, damit sie eventuell qualitativ hochwertigere Geräte anschaffen können, die dann allen Ärzten in der Praxis zur Verfügung stehen – oder ein Arzt in der Praxis spezialisiert sich auf eine bestimmte Art der Diagnostik, erklärt Ressortdirektor Mayr. <h3> Keine Beiträge für Instandhaltung und Reparatur</h3>Auch einige Grenzen werden gesetzt: Kein Beitrag wird gewährt, wenn ein Arzt das Gerät für die Diagnose ausschließlich bei der freiberuflichen Tätigkeit außerhalb der Ambulatoriumszeiten einsetzt. Und: Jeder Arzt kann im Fünfjahreszeitraum nur je eine Förderung für den Ankauf jedes einzelnen Geräts erhalten. Sollte ein Hausarzt vor Ablauf der 5 Jahre aus der Vertragsbindung mit dem Landesgesundheitsdienst ausscheiden, so ist ein Teil der Förderung dem Sanitätsbetrieb zurück zu erstatten – anteilsmäßig auf die noch nicht abgelaufenen Jahre. Ausgaben für Instandhaltung und Reparatur der Geräte werden nicht bezuschusst.