Nach einer ersten Runde im Rat der Gemeinden zeichnet sich ab, dass auf Zäunen keine Anlagen angebracht werden dürfen. „Die Konflikte wären größer als der Nutzen“, sagt Landesrätin Maria Kuenzer. Auch am Boden wird es im Regelfall wohl nichts mit Paneelen zur Stromgewinnung aus der Sonne – es sei denn, der Denkmalschutz lässt keine andere Möglichkeit zu.<BR /><BR />In Südtirol dürfen Fotovoltaikanlagen und thermische Sonnenkollektoren derzeit nur an Dächern angebracht werden – und selbst das nur, wenn das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht. Künftig hingegen werden die Anlagen zur Strom- und Wärmegewinnung am Dach, an Fassaden und Balkongeländern zulässig sein. Auf Flachdächern und Dächern mit einer Neigung von 15 Prozent wird auch deren Schrägstellung zulässig sein; sonst sind sie anliegend anzubringen.<BR /><BR />Fotovoltaikanlagen unterliegen in den meisten Fällen keiner Genehmigung. Sehr wohl ist diese von der Gemeinde aber einzuholen, wenn das Bauwerk sich im historischen Ortskern befindet. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, so wird eine Genehmigung des Denkmalamtes zur Pflicht. Auf Kirchen, Kapellen, Burgen, Ansitzen sowie auf Dachflächen mit Schindel- oder Stroheindeckung bleiben Fotovoltaikanlagen verboten. <BR /><BR />Was aber ist mit Zäunen, die oft eine ideale Lage für Fotovoltaikanlagen wären? „Im ersten Anlauf beziehen wir die Zäune nicht mit ein“, sagt Landesrätin Maria Kuenzer. Zäune grenzen mitunter sehr große Distanzen ab. Zudem könne es zu Problemen mit Grenzabständen und somit Nachbarn kommen. „Das bringt mehr Konflikte als Nutzen“, meint die Landesrätin.<BR /><BR />Ursprünglich hieß es, Fotovoltaikanlagen könnten auf freien Zubehörflächen wie im Garten am Boden angebracht werden. „Das aber empfinden die Bürgermeister als nicht nötig“, sagt deren Präsident Andreas Schatzer. Am Boden wird nichts mit der Stromgewinnung aus der Sonne. „Es sei denn, bei denkmalgeschützten Bauten gibt es wirklich keine andere Möglichkeit“, so Kuenzer.