Ein Parkverbot auf Bürgersteigen und die Einrichtung von Sonderparkplätzen, die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 25 auf 20 Kilometer und die Beschlagnahmung des Rollers, wenn er zur Leistungssteigerung umgebaut wurde: Dies sind einige der Neuerungen, die durch eine Änderung des entsprechenden Dekrets im Ausschuss der Abgeordnetenkammer eingeführt werden sollen.<BR /><BR /> Die Helmpflicht wird indes nicht ausgeweitet. Sie bleibt auf das Mindestalter von 14 Jahren beschränkt. Die neuen Motorroller sollen mit Pfeilen und einem hinteren Bremslicht ausgestattet sein.