Ein Teilvertrag zum bereichsübergreifenden Vertrag im öffentlichen Dienst sieht vor, der – wenn alles nach Plan verläuft – am Dienstag von Arbeitgebern und Gewerkschaften vorunterzeichnet wird. <BR /><BR />Er gilt für über 35.000 Mitarbeiter beim Land, im Gesundheitswesen, in den Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Seniorenheimen sowie an Musik- und Berufsschulen. Und er füllt eine Lücke, die sich seit August 2022 aufgetan hat. <BR /><BR /><embed id="dtext86-65014166_quote" /><BR /><BR />Seither sind auf staatlicher Ebene neue Regelungen zur Elternzeit in Kraft, die Südtirol nun nach längeren Verhandlungen übernimmt. „Dabei war die Weisung alle Hürden zu senken, denn es kann nicht sein, dass wir dem Staat hinterherhinken“, sagt Landesrätin Magdalena Amhof. <h3> Es kommen rückwirkende Nachzahlungen</h3>Neu ist, dass öffentliche Angestellte, die nach der obligatorischen Mutterschaft entweder eine Freistellung aus Familiengründen mit 30 Prozent Lohn auf 2 Jahre oder Elternzeit mit 30 Prozent Gehalt für 8 Monate beantragen, geringere finanzielle Einbußen erleiden. „Die ersten zwei Monate werden künftig mit 80 Prozent des Lohn entgolten“, sagt Ulli Bauhofer (CGIL/AGB). Für die Vergangenheit stehen Müttern (und natürlich auch Vätern) rückwirkende Nachzahlungen ab Jänner 2023 ins Haus.<h3> Elternzeiten können stundenweise in Anspruch genommen werden</h3>Neu ist auch, dass Elternzeiten (bis zum 12. Lebensjahr des Kindes) stundenweise genossen werden können. „Man kann 2 Stunden Elternzeit beantragen, weil das Kind eine Feier im Kindergarten hat“, so Bauhofer. <BR /> Genauso können Arbeitszeiten über einen längeren Zeitraum stundenweise verkürzt werden, etwa indem 15 statt 18 Stunden unterrichtet werden. <BR /><BR />Weil kurzfristige Ansagen beträchtliche Probleme bei Turnussen (Sanität, Altenheim) und Unterricht (Schule, Kindergarten) mit sich bringen, drängten Arbeitgeber auf Vorankündigung. Diese soll bei kurzfristigen Bedarf bei 7 Tagen liegen. Elternzeit darf künftig beliebig oft unterbrochen werden. Bisher waren es 7 Mal.<h3> Urlaub reift für die Familie an</h3>Künftig reift während der Auszeit für die Familie Urlaub an. „Für unterrichtendes Personal und Kindergarten sind wir mit dem Vertrag spät dran. Sie könnten im Sommer zur Arbeit gerufen werden, haben aber keinen Urlaub mehr, obwohl das Staatsgesetz dies vorsieht“, ärgert sich Bauhofer. Die Verzögerungen seien nicht Schuld der Gewerkschaften. „Nur alle 14 Tage ein Treffen ist zu wenig“. Jedenfalls könne es nicht sein, dass die Mitarbeiterinnen die Zeche zahlen. <BR /><BR />Das scheint man auch auf Arbeitgeberseite so zu sehen. Solange der neue Vertrag nicht in Kraft ist – was dauern könnte, weil er durch die Prüfstelle muss – gelte rein rechtlich der bisherige Vertrag. Das Rundschreiben an die Direktionen sei aber noch nicht ergangen. „Und wir arbeiten an einer Lösung“, sagt der Personalchef des Landes, Albrecht Matzneller.