<b>Von Florian Stumfall</b><BR /><BR />Dabei steht die CDU mannhaft mit den Roten und den Grünen zusammen, so nach dem Motto: Ich kenne keine Parteien mehr, die Alternative für Deutschland (AfD) natürlich ausgenommen.<BR /><BR />Es ist allerdings in Deutschland nicht leicht, eine Partei zu verbieten. Der Bundestag kann nur einen Verbotsantrag beschließen, der dann dem Bundesverfassungsgericht zugeleitet wird. So sicher aber dieser Antrag im Parlament eine Mehrheit finden wird, so zweifelhaft ist der Erfolg vor dem höchsten Gericht. Dort sind schon derartige Versuche gescheitert, sodass man heute damit sehr vorsichtig geworden ist.<BR /><BR />Angestoßen wurde die parlamentarische Initiative von Marco Wanderwitz – von einem CDU-Mann, der, getreu der Maxime seines Vorsitzenden Friedrich Merz (69), dessen Brandmauer mit einem Dekor ausstatten wollte, doch vielleicht hat er es dabei an der gebotenen Vorsicht fehlen lassen.<h3> Ein einmaliger Vorgang</h3>Denn nimmt man sich das Programm der AfD vor, was das Bundesverfassungsgericht natürlich längst getan hat, so wird man feststellen, dass es vor, sagen wir, 30 Jahren auch für die CDU hätte gelten können. Darin aber spiegelt sich ein Vorgang, der in den bald 80 Jahren Bundesrepublik Deutschland einmalig ist.<BR /><BR />Die ewige CDU-Kanzlerin Angela Merkel (70) nämlich hat in den 16 Jahren ihrer Regierungszeit ihre Partei programmatisch so verändert, dass sie nicht mehr wiederzuerkennen ist. Dazu hat sie rote und grüne Pläne und Forderungen übernommen und so einerseits diese Parteien ausgezehrt und andererseits das politische Koordinatensystem bis an den Anschlag nach links verschoben. Das hatte natürlich zur Folge, dass im bürgerlichen Spektrum eine Lücke entstand, welche die Gründung einer weiteren Partei geradezu unerlässlich machte.<h3> Das zweite Ziel des Antrags</h3>Jetzt also geht es darum, der AfD die Verfassungswidrigkeit nachzuweisen. Dazu wird man randständige Aussagen und Merkmal bemühen in der Hoffnung, dass man solche der ganzen Partei anlasten kann. Nachdem aber das nicht sicher ist, gibt es ein zweites Ziel des Antrags, das leichter erreichbar scheint. Man wird im Rahmen der Klage auch verlangen, die AfD von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Und das kann eine entscheidende Folge haben.<BR /><BR />Sollte nämlich das Bundesverfassungsgericht den Verbotsantrag ablehnen, könnte es sehr wahrscheinlich wenigstens die finanziellen Zuwendungen streichen. Für die AfD wäre es fast dasselbe Ergebnis wie ein Verbot.