Mit Dachaufstockung preiswerten Wohnraum schaffen – darauf zielt der Beschlussantrag von Leiter Reber ab: „Das Dachgeschoss eines Wohnhauses mit 80 Quadratmetern Grundfläche auszubauen, kostet nicht einmal ein Drittel einer gleich großen Wohnung im Neubau“, so der Freie Abgeordnete. „Und all das, ohne neue Grünflächen zu verbrauchen“, unterstreicht Leiter Reber; „eine längst überfällige Option für Südtirol mit seinem knapp verfügbaren und teuren Baugrund“, findet er. <BR /><BR />Grundsätzlich, so sagt Brunner, stimme man dem Ziel vollkommen zu. „Die Bebauung verdichten, um Boden zu sparen – und damit gleichzeitig günstigeren Wohnraum schaffen, damit können wir uns identifizieren.“ <BR /><BR /><embed id="dtext86-74622686_quote" /><BR /><BR />Und weil man auch noch ein drittes Ziel verfolgt, nämlich die energetische Sanierung alter Bausubstanz, soll der sogenannte Energiebonus bis zum Jahr 2029 verlängert werden. Eigentlich hätte er mit Ende dieses Jahres auslaufen sollen. Mit 2030 greift die Sanierungspflicht der EU-Gebäuderichtlinie. „Bis dahin wollen wir noch möglichst viele Hausbesitzer mit dem Energiebonus für die Sanierung motivieren und belohnen“, so Brunner. Und gerade um den Ausbau von Dachgeschossen attraktiver zu machen, soll es wie berichtet Erleichterungen für den Einbau von Dachgauben geben – und der Energiebonus soll zur Bestandskubatur zusätzlich gewährt werden. Bis Herbst soll der neue Modus greifen, sobald das Notifizierungsverfahren bei der EU abgeschlossen ist, greift Brunner vor. So gesehen tue man bereits einiges, um die Bebauung in Südtirol zu verdichten.<BR /><BR />Für den Beschlussantrag von Leiter Reber, der der Landesregierung einen sehr allgemeinen Auftrag geben würde, Dachgeschossausbauten zu erleichtern, dürfte es wegen „rechtlicher Bedenken“ heute jedoch keine Mehrheitsstimmen geben.<BR /><BR />Denn, so erklärt Brunner, er halte es für sinnvoller, weil transparenter und aus rechtlicher Sicht sicherer, dieses Ziel über die Planungsinstrumente vor Ort zu erzielen, sprich in den Gemeinden. „Die Gemeinden können für Zonen, in denen sie es für vertretbar oder gar wünschenswert halten, die zulässige Baudichte erhöhen. Wir geben als Land Zuschüsse für das Erstellen der Durchführungspläne – und werden die Gemeinden auch in diese Richtung weiter sensibilisieren“, so Brunner. So, ist er sicher, habe man langfristig Rechtssicherheit, „ohne Bonus auf Bonus und Ausnahme auf Ausnahme zu häufen“.<BR /><BR /><embed id="dtext86-74622683_quote" /><BR /><BR />„Ob die Gemeinde oder das Land den Ausbau der Dachgeschosse zulässt, ist dem Südtiroler gleich, nur starten und leichter gemacht werden muss es endlich“, kontert Leiter Reber, der bereits ankündigt, „politisch dranzubleiben, denn für die Schaffung zusätzlicher Wohnkubatur sei eine gesetzliche Änderung notwendig“.