Lange hieß es warten auf den Energiebonus im landwirtschaftlichen Grün. Nun kommt er, ausgeschlossen bleiben jedoch die über 13.000 geschlossenen Höfe in Südtirol. Darauf haben sich Landesrat Peter Brunner und der Bauernbund geeinigt. „Wir wollen keinen Streit in dieser Frage“, sagt Direktor Siegfried Rinner.<h3> Durchführungsverordnung noch im Juli</h3>Der Energiebonus ist ein „Zuckerle“ für jene, die ein Gebäude energetisch sanieren. Sofern es 2005 bereits bestand und mindestens 300 Kubikmeter aufweist, dürfen 200 Kubikmeter dazugebaut werden. Anwendung findet der Bonus seit Februar 2022 jedoch nur in Wohnbauzonen, nicht aber im landwirtschaftlichen Grün. <BR /><BR />Über das Landschaftsleitbild hatte die damalige Landesrätin Maria Kuenzer zwar die Möglichkeit, auch für das Grün wieder eröffnet. Noch fehlt aber die Durchführungsverordnung.<BR /><BR />„Ich werde diese noch im Juli vorlegen“, sagt Landesrat Brunner. Dieser Tage hat er sich mit dem Bauernbund nämlich in jener Streitfrage geeinigt, welche seit 2 Jahren alles verzögert. Erhalten auch geschlossene Höfe den Bonus, obwohl sie laut Urbanistikgesetz auf 1500 Kubikmeter erweitern dürfen und damit auf 1700 Kubikmeter – sprich 4 Reihenhäuser – kämen?<h3> Kein Bonus für geschlossene Höfe</h3>Die Antwort lautet Nein. „Geschlossene Höfe wurden im Urbanistikgesetz gut behandelt. Noch mehr ist nicht sinnvoll“, sagt Brunner. Um eine Einigung zu finden, hatte er vorgeschlagen, von den 1500 Kubikmetern abzurücken. Geschlossene Höfe hätten nur mehr auf 1200 Kubikmeter erweitern können. „Für Tätigkeiten wie Urlaub am Bauernhof hätte es jeweils eigene Kubatur dazugegeben“, sagt Brunner. Der SBB will aber bei der bisherigen Lösung bleiben. „Und ich habe verstanden, dass er keine weiteren Forderungen stellt“, sagt Brunner.<BR /><BR />„Stimmt“, bestätigt SBB-Direktor Siegfried Rinner. Für dieselbe Leistung, sprich energetische Sanierung, sollte es zwar auch dieselbe Belohnung geben. Bevor die 1500 Kubikmeter in Frage gestellt werden, halte man sich aber draußen. „Wir wollen keinen politischen Streit in dieser Frage“, sagt Rinner.<BR /><BR /> Im Grün stehen freilich nicht nur Höfe, sondern auch viele Einzel- und Mehrfamilienhäuser. „Sehr oft sogar im Ortskern, wie etwa in Sarns. Vor Ort sorgt es für Unmut, dass in Wohnbauzonen erweitert werden darf, der Nachbar unmittelbar daneben nicht, weil sein Haus im landwirtschaftlichen Grün steht. Diese Ungerechtigkeit schaffen wir jetzt ab“, so Brunner. Wie in Wohnbauzonen wird der Energiebonus im Grün konventioniert. Den neu gewonnenen Wohnraum darf nur besetzen, wer in Südtirol Wohnsitz oder Arbeitsplatz hat.