Den Energiebonus wird es künftig für alle jene Wohngebäude geben, die im September 2007 bestanden haben. Derzeit liegt der Stichtag am 12. September 2005, weshalb der Bonus für deutlich mehr Gebäude genutzt werden kann – und zwar im landwirtschaftlichen Grün und Ortskern.<BR /><BR />Dies bestätigt Landesrat Peter Brunner. „Der Wunsch kam von den Gemeinden und wir finden ihn sinnvoll“, sagt der Landesrat. Er geht davon aus, dass die Durchführungsverordnung zum Energiebonus im landwirtschaftlichen Grün nächste Woche von der Landesregierung genehmigt wird, nachdem sie genau wegen dieser Lockerung beim Stichtag noch einmal zurück zum Gutachten in den Rat der Gemeinden musste. <BR /><BR /><embed id="dtext86-66417567_quote" /><BR /><BR />Derzeit kann der Energiebonus nur in verbauten Ortskernen (Wohnbauzonen) genutzt werden, künftig auch im Grün. „Für alle wird aber gelten, dass das betreffende Gebäude vor September 2007 bestanden haben muss“, so Brunner. Wird das Gebäude energetisch saniert, so kann es um 20 Prozent der Baumasse, auf jeden Fall aber um 200 Kubikmeter erweitert werden.<BR /><BR /><embed id="dtext86-66417601_quote" /><BR /><BR />Zufrieden sind die Gemeinden. „Mit dem Datum 2007 kann der Bonus für deutlich mehr Gebäude beansprucht werden“, sagt Präsident Schatzer. Das Datum September 2007 wurde übrigens nicht zufällig gewählt. „Bis dahin gab es eine Serie von Boni für den Bau von Klimahäusern“, so Schatzer. <BR /><BR />Mittlerweile aber gilt, dass der Energiebonus nur mehr ein Mal pro Gebäude genutzt werden kann. Mit im Gepäck der Durchführungsbestimmung zum Energiebonus sind auch die Wintergärten. Wie berichtet, soll man die verglasten Zubauten in Südtirol wieder im Ausmaß von mindestens 9 und maximal 30 Quadratmetern errichten können. Dabei muss 70 Prozent der Fläche verglast sein.