Künftig kann er auch für Neubauten in Holzbauweise beansprucht werden. Bei bestehenden Gebäuden können Anlagen für erneuerbare Energie auf Nebengebäuden angebracht werden. Für geschlossene Höfe gilt der Bonus zwar weiterhin nicht, sehr wohl aber für von ihm abgetrennte Gebäude.<BR /><BR />Dies sieht die neue Verordnung zur Energieeffizienz vor, die Landesrat Peter Brunner am Freitag dem Rat der Gemeinden vorlegt. Die Möglichkeit, im Zuge einer energetischen Sanierung die bestehende Kubatur um zusätzliche 200 Kubikmeter zu erhöhen, läuft zu Jahresende aus. <BR /><BR />Nun wird er bis Ende 2029 verlängert, dann greift die Sanierungspflicht der EU-Gebäuderichtlinie. „Und bis dahin wollen wir noch viele Hausbesitzer mit dem Kubaturbonus zur energetischen Sanierung motivieren und sie belohnen“, sagt Brunner.<BR /><BR />Damit die Belohnung nicht zur Enttäuschung wird, wird klargestellt, dass die neu gewonnene Kubatur wirklich „netto“ dazu gebaut werden kann. Nötig wird dies aufgrund des neuen Berechnungsmodus für die Kubatur. „Da diese als Kubatur zählen, galten Baudichten plötzlich als überschritten und der Bonus konnte nicht genutzt werden, weshalb wir diese Klarstellung sehr begrüßen“, sagt der Präsident des Gemeindenverbandes, Dominik Oberstaller.<h3> Umweltfreundlich Bauen lohnt sich</h3>Wer nachhaltig baut, soll künftig besonders belohnt werden. Bei neuen Gebäuden, die zu mehr als 50 Prozent zu Wohnzwecken genutzt werden, kann die oberirdische Baumasse künftig um zehn Prozent erhöht werden, wenn das gesamte Gebäude dem Klimahaus-Nature-Standard entspricht oder alternativ ein Holzbau ist.<BR /><BR /> Im Bestand gilt der Energiebonus für Gebäude, die zum 4. September 2007 rechtmäßig gebaut oder eine Baugenehmigung hatten und mindestens 300 Kubikmeter umfassen. Im Mischgebiet muss das Gebäude zum Stichtag 2007 zu mehr als 50 Prozent für Wohnen, Dienstleistung, Handel oder Handwerk genutzt worden sein. Dies wird in der neuen Verordnung jetzt um das Gastgewerbe erweitert. <BR /><BR />Bereits bisher musste der Bedarf an elektrischer Energie im Ausmaß von mindestens 30 Watt pro Quadratmeter überbauter Fläche aus erneuerbaren Quellen abgedeckt werden. „Neu ist, dass die Fotovoltaikanlagen dazu künftig auch an Nebengebäuden angebracht werden können“, sagt Brunners Ressortchef, Alexander Gruber. Derzeit ist dies nur auf dem Gebäude erlaubt, auf das die Baugenehmigung ausgestellt ist.<BR /><BR />2024 hatte sich Landesrat Brunner mit dem Bauernbund geeinigt, dass der Energiebonus nicht für geschlossene Höfe gilt, da diese bereits laut Raumordnungsgesetz auf 1500 Kubikmeter erweitern dürfen. „Dies bleibt auch so“, sagt Brunner.<BR /><BR />Allerdings gibt es jetzt eine vorsichtige Öffnung. Demnach soll der Kubaturbonus für vom geschlossenen Hof abgetrennte Gebäude möglich werden, die bereits im September 2007 bestanden. Ein Stichtag, wann die Abtrennung erfolgt sein muss, wird nicht eingeführt. In der Praxis sind damit neue Abtrennungen möglich, um nach erfolgter energetischer Sanierung mehr Kubatur verwirklichen zu können.