Die Voraussetzungen für die Dringlichkeit seinen nicht mehr gegeben, teilte Ausschussvorsitzender Albert Wurzer mit. Zudem könne die Materie noch weiter vertieft werden, was auch der Wunsch einiger Ausschussmitglieder war.Ursprünglich war geplant, den Entwurf noch auf die Tagesordnung der ersten Dezembersitzung des Landtags zu bringen. Dies ist nun nicht mehr möglich weil die zweite Hälfte der Sitzungswoche, die den Tagesordnungspunkten der Mehrheit vorbehalten ist, entfällt, damit der Regionalrat die für heute und morgen geplanten Sitzungstage nachholen kann, die wegen des frühzeitigen Todes von Präsident Diego Moltrer abgesagt wurden.Der Gesetzgebungsausschuss wird daher die Behandlung des Entwurfs am 27. und 28. November fortsetzen.Der Gesetzentwurf gestaltet die Vergaberegeln für kleine (bis 220 kW jährliche Nennleistung) und mittlere Ableitungen zur Energiegewinnung (bis zu 3000 kW) neu. Nach diesen neuen Kriterien sollen auch die bereits vorliegenden 393 Konzessionsgesuche begutachtet werden.lpa