Die Regelung soll auch auf bereits laufende Verfahren angewendet werden. Hintergrund ist der Fall der sogenannten „Waldfamilie“ in den Abruzzen und legt fest, dass eine Trennung von den Eltern nur nach einer umfassenden Bewertung des übergeordneten Interesses des Kindes erfolgen darf.<BR /><BR />Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines technischen Gutachterteams aus einem Kinder- und Jugend-Neuropsychiater, einem Kinderarzt, sowie weiteren externen Fachleuten vor. Das Team muss die psychischen und physischen Risiken im familiären Umfeld analysieren und mögliche Alternativen vergleichen, bevor eine Entscheidung über die Trennung getroffen wird.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1287450_image" /></div> <BR /><BR />Das Ziel, erklären die Fraktionsvorsitzenden, sei es, sicherzustellen, dass vor einer Entscheidung über eine außerfamiliäre Unterbringung der Nutzen der Beendigung einer schädlichen Situation mit den Folgen der Trennung vom familiären Umfeld für die psychische und körperliche Gesundheit des Kindes verglichen wird. Der Richter müsse daher stets eine sorgfältige Abwägung vornehmen, unterstützt von unabhängigen Fachleuten ohne Interessenskonflikte, und alle verfügbaren Elemente sowie verschiedene mögliche Lösungen prüfen.<BR /><BR />Die Initiatoren betonen die Dringlichkeit des Vorschlags: „Mehr als 20.000 Minderjährige in Italien wurden aus ihren Familien entfernt und größtenteils in Erziehungseinrichtungen oder Familiengemeinschaften untergebracht. Der Fall der ´Waldfamilie´ hat große Aufmerksamkeit erregt, ist aber nur der bekannteste Fall eines komplexen und weit verbreiteten Phänomens“. Nach dem Gesetzentwurf muss der Richter seine Entscheidung detailliert begründen, einschließlich des Inhalts des Gutachtens und der geprüften Alternativen. In extremen Notfällen - etwa bei Missbrauch oder schwerer Gefahr für die Minderjährigen - kann die Entfernung jedoch sofort angeordnet werden. Die Parteien können anschließend ein Gutachten beantragen.<BR /><BR />Der Gesetzentwurf sieht auch finanzielle Mittel vor: Die Kosten für das Gutachten sollen zunächst vom Staat getragen werden, mit einer Finanzierung von 2,5 Millionen Euro ab 2026. Ziel sei es, Fehler zu reduzieren und zu verhindern, dass die Entscheidungen eines Richters ausschließlich auf Berichten der Sozialdienste beruhen.<BR /><BR />Der Senat hat inzwischen endgültig ein weiteres Gesetz zu Minderjährigen verabschiedet, das bereits 2025 von der Abgeordnetenkammer gebilligt worden war und Pflegefamilien betrifft. Das Gesetz führt ein nationales Register der Pflegefamilien, Einrichtungen und Betreuungsgemeinschaften ein, das vom Familienpolitischen Departement verwaltet wird. Die Oppositionsparteien Italia Viva, Alleanza Verdi e Sinistra, Fünf Sterne-Bewegung und Demokratische Partei (PD) enthielten sich bei der Abstimmung.