Dienstag, 13. Oktober 2020

Erleichterungen für Zivilinvaliden gebilligt

Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat am heutigen Dienstag den Landesgesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes vom 21. August 1978 – „Maßnahmen betreffend die Zivilinvaliden, die Zivilblinden und die Gehörlosen“ – begutachtet und vor Ende der Artikeldebatte vertagt, um das nötige Gutachten des Finanzlandesrats zur finanziellen Deckung einzuholen.

Die Endabstimmung soll nach Finanzgutachten der Landesregierung am 21. Oktober erfolgen. - Foto: © shutterstock









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