„Mit diesen Änderungen gehen wir weiter als der Staat“, sagte Gesundheitslandesrat Thomas Widmann am Dienstag nach der Sitzung der Landesregierung. <BR /><BR />Man wird die Regeln der Kindergärten an jenen der Grundschulen angleichen. Will heißen: War es bislang so, dass eine Gruppe bei einem infizierten Kind in den Fernunterricht musste, ist es jetzt so, dass bei bis zu 4 infizierten Kindern weiterhin Präsenzunterricht gewährleistet werden kann jene Kinder, die geimpft oder genesen sind oder am Screening teilnehmen. <BR /><BR />Eine weitere Erleichterung betrifft die Dauer des Fernunterrichts beziehungsweise Schließung der Kindergartengruppe – diese wird von 10 auf 7 Tage verkürzt. <BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-52529330_quote" /><BR /><BR /><BR /><BR />Erst ab 5 infizierten Schülern werde eine Klasse in den Fernunterricht überstellt.<BR /><BR />„Damit“, so Widmann, „wollen wir garantieren, dass so vielen Kindern wie möglich Präsenzunterricht ermöglich wird und gleichzeitig wollen wir die Eltern entlasten“.<BR /><BR /><embed id="dtext86-52529339_quote" /><BR /><BR />Dieser Vorschlag wurde gemeinsam vom Bildungs- und Gesundheitsressort erarbeitet, betont Bildungslandesrat Philipp Achammer. <BR /><BR />„Das ist eine wichtige Maßnahme, da Fernunterricht einerseits immer schwierig ist und andererseits, weil dadurch sehr viele Eltern ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen konnten und können“, sagt Achammer. <BR /><BR />Auch für die Lehrkräfte selbst sei es eine große Herausforderung, parallel Fern- und Präsenzunterricht zu gestalten.<BR /><BR />In der Oberstufe (Mittel-, Berufs-, Fach- und Oberschulen) wird hingegen folgende Regelung gelten: Von einem positiven Fall bis zu 50 Prozent innerhalb einer Klasse bleibt der Präsenzunterricht für alle, die geimpft oder genesen sind oder am Screening teilnehmen, aufrecht. <BR /><BR />Die neuen Regeln treten in Kraft, sobald der Landeshauptmann die Verordnung unterschreibt.<BR />