„Positiv werten wir die Berücksichtigung unserer Forderungen in Bezug auf die saisonalen Lehrverträge und das duale Ausbildungssystem, das sich in Südtirol sehr bewährt hat. Gerade diese Lehrlingsmodelle sind eine Möglichkeit, das besorgniserregende Phänomen der Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen“, so die SVP-Parlamentarierin.Die im endgültig verabschiedeten Dekret enthaltenen Vereinfachungen der Regelung von befristeten Arbeitsverhältnissen sowie die Reduzierung der bürokratischen Auflagen speziell für Klein- und Mittelbetriebe seien ein erster Schritt zur Ankurbelung des Arbeitsmarktes. Gleichzeitig weist Gebhard darauf hin, dass nachhaltige Maßnahmen zur Förderung der Frauenbeschäftigung notwendig seien, vor allem, um auch den Müttern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. „Im neuen Dekret sind diesbezüglich erste Ansätze zu erkennen: Hinsichtlich des Vorzugsrechtes bei Neuanstellungen ist vorgesehen, dass zur Ergänzung der hierfür notwendigen Mindestdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses von sechs Monaten auch die Zeiten der Pflichtmutterschaft berücksichtigt werden müssen“, betont die Kammerabgeordnete.„Elternschutz, weibliche Beschäftigung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind eine zentrale Herausforderung der Politik“, so die Kammerabgeordnete und SVP-Landesreferentin abschließend, „und im demnächst anstehenden Arbeitsermächtigungsgesetz müssen von beiden Kammern grundlegende Bestimmungen erarbeitet und erlassen werden.“