ASGB-Chef Tony Tschenett spricht von einem „ungerechtfertigten Privileg“, Regionalratspräsident Sepp Noggler verteidigt die Regelung. <BR /><BR /><BR /><BR />Ehemalige Regionalratsabgeordnete haben den ihnen zustehenden Inflationsausgleich für die Jahre 2013 bis 2018 schriftlich eingefordert, teilweise mit einem Rechtsanwalt, berichtet Regionalratspräsident Sepp Noggler. Auch die Staatsadvokatur habe klargestellt, dass dieses Geld zu zahlen sei. Dem kommt der Regionalrat nun nach. Die Nachzahlung beträgt 6605 Euro brutto für die Südtiroler Regionalratsabgeordneten, netto etwa 3700 Euro. <BR /><BR />Der Inflationsausgleich geht zurück auf ein Regionalratsgesetz von 2012: Demnach sollte den Abgeordneten jährlich ein Inflationsausgleich auf ihre Entschädigung zustehen. Dieser Inflationsausgleich wurde in der Folge zwar von den Ämtern des Regionalrats verbucht, aber den Abgeordneten nicht ausbezahlt. <BR /><BR />Seit September werden nun mit Una-Tantum-Zahlungen die über Jahre angereiften Summen abgegolten. Noch amtierenden Abgeordneten, die seit 2013 im Hohen Haus sitzen, wurde im September sogar bis zu 11.000 Euro netto als Ausgleich überwiesen. <BR /><BR /><b>Der monatliche Nettoverdienst</b><BR /><BR />Sepp Nogglers Neuregelung, die der Regionalrat bereits gutgeheißen hat, sieht nun vor, dass es zwar keinen automatischen jährlichen Inflationsausgleich mehr für die Abgeordneten gibt – aber am Beginn jeder Legislatur soll dann doch immer aufgewertet werden – und dieses aufgewertete „Grundgehalt“ bleibt dann – was die Inflation betrifft – 5 Jahre lang gleich. Gegenüber einer jährlichen Inflationsaufwertung spart sich der Regionalrat mit dieser Einfrierung mindestens 800.000 Euro pro Legislaturperiode meint Noggler. <BR /><BR />Die Ersparnis hängt von der Höhe der Inflation ab. Der Inflationsausgleich hat auch Einfluss auf das „Grundgehalt“ der Abgeordneten. Seit 1. Jänner hat jeder Abgeordnete Anspruch auf 10.251 Euro an Brutto-Grundgehalt, dazu kommen eine (pauschale) Spesenrückvergütung von 732 Euro, zudem weitere variable Spesenrückvergütungen (z. B. für Kilometergeld), Abfertigung, usw. Die monatliche Nettoentschädigung eines einfachen Abgeordneten beträgt derzeit 5600 bis bis 5700 Euro.<BR /><BR /><b>Gesetzentwurf für Abschaffung</b><BR /><BR />Für ASGB-Chef Tony Tschenett ist der Inflationsausgleich in dieser Form bei den Politikern gegenüber den privat und öffentlich angestellten Arbeitnehmern im Lande nicht korrekt, denn solche Vorteile genieße inzwischen keiner mehr. „Es ist ein ungerechtfertigtes Privileg“, meint Tschenett. „Alle Pensionisten haben seit 2012 nach der Monti-Reform ja kaum mehr einen Inflationsausgleich bekommen“, gibt der ASGB-Chef zu bedenken. „Weiters ist der Inflationsausgleich für Politiker höher als der IPCA-Wert, den man bei den öffentlich Bediensteten herangezogen hat“, erklärt Tschenett. <BR /><BR />Noggler lässt diese Kritik nicht gelten: „Tschenett hätte sich 2012 äußern müssen, als das Gesetz genehmigt wurde und nicht jetzt. Und im Unterschied zur Arbeitswelt wurde der Inflationsausgleich bei uns Politikern jetzt eingefroren – Tschenett sieht die Sache also völlig verkehrt“, meint Noggler. <BR /><BR />Das Team K hat einen Gesetzentwurf im Regionalrat eingebracht, um die Inflationsauspassung für die Abgeordneten wieder abzuschaffen – mit der Begründung, dass es diese Anpassung auch bei Arbeitnehmern nicht mehr gibt, erklären Paul Köllensperger und Maria Elisabeth Rieder. Das Team K hält nichts von Nogglers Neuregelung. „Wir spenden die jetzt ausbezahlten Summen für wohltätige Zwecke – für bedürftige Familien“, so Köllensperger.<BR />