Unter dem Solidaritätsmechanismus des EU-Migrations- und Asylpakets können Mitgliedstaaten aus drei Optionen wählen. Die zwei anderen Optionen, also eine Übernahme von Asylsuchenden von anderen EU-Ländern sowie Finanzbeiträge, lehnte die Außenministerin weiterhin strikt ab. Zudem wolle sie den Grenzzaun erhalten.<h3> Magyar: Grenzen weiterhin streng sichern</h3>Zum Thema Migration wurde auch Premierminister Péter Magyar bei seiner gemeinsamen Brüsseler Pressekonferenz mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gefragt. Der neue Regierungschef meinte, der Pakt beinhalte einen strengeren, effizienteren Schutz der EU-Grenzen. Darüber hinaus sagte er, dass Ungarn seine Grenzen weiterhin streng sichern werde. „Unter der neuen ungarischen Regierung werden bezüglich der Außengrenzen weiterhin dieselben eindeutigen und strengen Regeln gelten, wie bisher“, sagte Magyar in Brüssel. Er erklärte auch, dass es keine „Migrantenlager“ geben werde.<BR /><BR />Magyar kündigte außerdem an, keine „verurteilten Kriminellen wie Menschenschmuggler freizulassen“. Damit bezog er sich auf eine Maßnahme der vorherigen Regierung, die mehr als 2000 inhaftierte Menschenschlepper betraf und gegen die die EU-Kommission eine Klage vor Gericht erhoben hat. „Wir arbeiten sehr eng mit der ungarischen Regierung an der Implementierung der Regeln zusammen“, sagte Kommissionspräsidentin von der Leyen in Brüssel.<h3> 2024 Strafe wegen Verstößen gegen EU-Asylrecht</h3>Ungarn hat auch vieles nachzuholen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Juni 2024 eine Strafe von 200 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro verhängt. Der EuGH stellte fest, dass es schwere Verstöße gegen das geltende EU-Asylrecht gab, zum Beispiel durch eine starke Einschränkung des Zugangs zum Asylverfahren. Insgesamt habe die vorherige Regierung laut dem Gericht die Anwendung einer gemeinsamen Asylpolitik der Union bewusst umgangen. Da Ungarn die Strafe nicht bezahlt hat, wird sie von EU-Mitteln abgezogen.<BR /><BR />Wegen derselben Verstöße blockiert die EU-Kommission weitere 31 Millionen Euro aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), also einem Teil der Kohäsionsgelder für den Zeitraum 2021 bis 2027. Die Kommission sah nämlich wegen der Verstöße gegen das Asylrecht die Voraussetzungen für eine wirksame und effiziente Umsetzung der EU-Mittel als nicht erfüllt an.