EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann (SVP) warnt: „Eine einigermaßen problematische Diskussion für Südtirol“, betonte er gegenüber STOL. Heute hat die EU Italien formell aufgefordert, „die diskriminierende Behandlung von Bewerbern für öffentliche Stellen in der Provinz Bozen zu beenden, da Italien damit EU-Rechtsvorschriften verletzt, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer garantieren und Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verbieten“, wie auf der Homepage der EU nachgelesen werden kann. Diskriminierende Bedingungen liegen laut EU deshalb vor, weil einerseits „für den Zugang zum öffentlichen Dienst ein spezifischer, nur vor Ort erteilter Nachweis der Sprachkenntnisse verlangt wird“ und weil andererseits „ortsansässige Bewerber“ bevorzugt werden. Nun hat Italien zwei Monate Zeit eine Stellungnahme abzugeben. Sollte die Kommission keine für sie zufriedenstellende Antwort erhalten, behält sie sich vor, beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGh) Klage gegen Italien einzureichen. „Eine ungute Diskussion“ EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann sieht in der Diskussion durchaus Zündstoff bzw. eine „ungute Diskussion“ für Südtirol. „Ich habe mich sofort um einen Termin mit den Kommissionsmitgliedern bemüht, um Klarheit zu schaffen“, unterstrich er gegenüber STOL. Er sei selbst zeigte sich überrascht über diese neue Haltung. „Zunächst dachte ich, dass Rom vergessen hat, die Europäische Union über die neue Durchführungsbestimmung zu informieren, die vorsieht, dass nun in sämtlichen Sprachschulen auf europäischer Ebene der Zweisprachigkeitsnachweis erworben werden kann“, so Dorfmann. Allerdings: Italien habe die EU darüber verständigt, nun sei es die „Ansässigkeitsklausel“, die für Unmut in Brüssel sorge. „Die EU sieht darin einen Verstoß gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, da ortsansässige Bewerber bevorzugt behandelt werden“, erklärt der EU-Parlamentarier. Nicht ganz nachvollziehen kann Dorfmann, warum von der EU dabei der Artikel 39, der sich auf die Ansässigkeitsklausel bezieht, bemüht wird. Dieser unterstreiche nämlich explizit, dass öffentliche Bedienstete nicht davon betroffen seien bzw. nicht in die Anwendung des Artikels, der die Ansässigkeit regelt, fallen. „Mir ist selbst noch nicht ganz klar, was im Mahnschreiben an Italien kritisiert wird“, so Dorfmann. Spätestens in der kommenden Woche will er sich deshalb mit den zuständigen Kommissionsmitgliedern treffen, um den Sachverhalt nochmals zu diskutieren. Fall Angonese Ins Rollen gebracht hatte die ganze Diskussion der Fall Angonese. Der Kalterer Roman Angonese hatte sich in den 90er Jahren bei einer Ausschreibung der Südtiroler Sparkasse beworben – ohne jedoch einen offiziellen Zweisprachigkeitsnachweis vorzuweisen, lediglich behauptend „perfekt zweisprachig“ zu sein. Er wurde abgelehnt, fühlte sich diskriminiert und zog vor das Arbeitsgericht. Dieses rief den Europäischen Gerichtshof (EuGh) an, um zu klären, ob die Aufforderung eines Zweisprachigkeitsnachweises EU-Recht verletzte. Im Jahr 2000 entschied der EuGh, dass die Zweisprachigkeitsprüfung nicht als einzig zulässiger Nachweis über die Kenntnis der beiden Sprachen angesehen werden dürfe. „Das wurde mittlerweile geändert. Nun scheint aber die Ansässigkeit, die im Fall Angonese eigentlich überhaupt keine Rolle gespielt hat, der Zankapfel der Diskussion zu sein“, so Dorfmann. Er mahnt jedoch Ruhe an: „Von heute auf morgen wird nichts entschieden. Südtirol kann vorerst nichts tun“, so der EU-Parlamentarier. Johanna Gasser