Abgelehnte Asylbewerber sollen etwa verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Sollten sie nach Aufforderung nicht unverzüglich Dokumente zu ihrer Identifikation vorlegen, müssen sie mit Strafen rechnen. Zudem sollen sie für die Behörden erreichbar bleiben. Bei Verweigerung der Zusammenarbeit drohen Konsequenzen – etwa die Kürzung von Leistungen oder ein längeres Einreiseverbot. Auch Haftstrafen sollen nach Vorstellung der EU-Staaten in manchen Fällen möglich sein.<BR /><BR />Außerdem sollen strengere Regeln für Personen gelten, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. So sollen etwa die Gründe für eine Inhaftierung erweitert und mögliche Haftzeiten verlängert werden.<BR />Kompromiss in entscheidendem Streitpunkt gefunden<BR />Ein wichtiger und zuletzt unter den Mitgliedstaaten umstrittener Punkt ist auch die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen.<BR /><BR />Das bedeutet, dass Abschiebebescheide, die in einem EU-Land erlassen wurden, auch in anderen Mitgliedstaaten automatisch gelten sollen. So könnte eine Person, die in einem Land zur Rückkehr verpflichtet wurde, nicht einfach in ein anderes EU-Land weiterreisen, um das Verfahren zu umgehen.