Mit dieser Klarstellung hat sich die EU-Kommission am Donnerstag in einen Streit zwischen Rom und Paris über das weitere Schicksal von rund 21 000 nach Italien geflüchteten Tunesiern eingeschaltet.„Eine Aufenthaltserlaubnis bedeutet nicht notwendigerweise, dass eine Person immer auch ein automatische Recht auf Reisefreiheit hat“, sagte ein Kommissionssprecher in Brüssel. Ungeachtet des Verzichts auf Grenzkontrollen im Schengen-Raum könnten illegale Einwanderer aus Frankreich wieder nach Italien zurückgeschickt werden.Ausländer dürften sich nur dann im „grenzenlosen“ Europa frei bewegen, wenn sie über gültige Ausweispapiere verfügten, ausreichend Geld hätten, die öffentliche Sicherheit nicht gefährdeten und nicht länger als drei Monaten in einem anderen EU-Land blieben.Frankreichs Innenministerium wies einem Bericht der Zeitung „Le Figaro“ zufolge die Präfekturen an, auf die Einhaltung der Einreisebedingungen zu achten. „Die aktuelle Lage bringt mich dazu, die Regeln in Erinnerung zu rufen, die für Bewegungsfreiheit im Schengen-Raum gelten, wenn Ausländer eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung eines Mitgliedsstaates vorweisen“, heißt es in dem Schreiben. Außer Pass oder besonderer Reiseerlaubnis müssten Reisende mindestens 61 Euro pro Person und Tag haben und dürften die öffentliche Ordnung nicht stören.Italien hatte angesichts des Flüchtlingsstroms aus Nordafrika am Donnerstag mitgeteilt, alle bisher eingetroffenen Flüchtlinge erhielten eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung. Zahlreiche Tunesier, die auf der Flüchtlingsinsel Lampedusa landen, wollen weiter nach Frankreich, weil sie Französisch sprechen oder dort bereits Verwandte oder Freunde haben. Die französische Regierung warnt vor einer massiven Einwanderung. Das Thema spielt auch im angelaufenen Vorwahlkampf zur Präsidentenwahl 2012 eine Rolle.dpa