Die Zahl von Personen, bei denen ein illegaler Aufenthalt in einem EU-Land festgestellt wurde, sank laut Eurostat EU-weit um 21,7 Prozent von 918.525 im Jahr 2024 auf 719.395 im Jahr 2025.<BR /><BR />Im Jahr 2025 wurde gegen 491.950 Nicht-EU-Bürger ein Ausreisebescheid erlassen, was einem Anstieg von 5,8 Prozent gegenüber 2024 (464.985) entspricht. Nach einer Ausreiseanordnung wurden laut Eurostat 135.460 Nicht-EU-Bürger in ein Drittland (Nicht-EU-Land) zurückgeschickt, was einem Anstieg von 20,9 Prozent gegenüber 112.040 im Jahr 2024 entspricht.<h3> „Wichtiger Schritt“</h3>EU-Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die im Oktober gestartete Einführung des Entry/Exit-Systems (EES) als wichtigen Schritt. „Es ist entscheidend, dass die Rückführungsverordnung rasch beschlossen wird“, betonte Brunner in einer Aussendung. Sie schaffe strengere Regeln für Straftäter, klare Pflichten bei Personen mit Abschiebebescheid und eine effizientere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. <BR /><BR />Gleichzeitig müssten auch Nicht-EU-Staaten ihre Staatsbürger zurücknehmen. Dafür werde die EU die Visapolitik, Handel und Entwicklungsgelder künftig stärker an die Zusammenarbeit im Migrationsbereich knüpfen.