Dabei geht es um Beschlüsse des EU-Ministerrats aus dem Jahr 2015, nach denen sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, in Italien und Griechenland ankommende Flüchtlinge aufzunehmen.Die EU-Kommission hatte Ungarn, Polen und Tschechien verklagt, weil die 3 Länder ihren Verpflichtungen hinsichtlich der Beschlüsse nicht nachgekommen seien. Am Montag werden die Schlussanträge der zuständigen Generalanwältin erwartet.apa/ag.