Die Vision einer immer engeren Zusammenarbeit der Nationalstaaten initiierte den europäischen Einigungsprozess, der über viele Jahre schrittweise zur heutigen Europäischen Union führte. Dieser gehören inzwischen 27 Mitgliedstaaten an, darunter Italien als Gründungsmitglied und seit 1995 auch Österreich.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="894206_image" /></div> <BR /><BR />Die Hauptziele der europäischen Einigung, nämlich F<Fett>rieden und Wohlergehen</Fett> der Völker, kamen auch Südtirol zugute und sind für das Land nach wie vor von grundlegender Bedeutung. Zusätzlich brachte die europäische Einigung für Südtirol und die dort lebenden Volksgruppen eine Vielzahl konkreter Vorteile.<BR /><BR />Mit der <Fett>Abschaffung der Personenkontrollen</Fett> an der Grenze zwischen Italien und Österreich Anfang April 1998 wurde Südtirol Teil des Schengen-Raums. Damit ist die nach dem 1. Weltkrieg gezogene Staatsgrenze zu einer bloßen Verwaltungsgrenze geworden und in der grenzüberschreitenden Mobilität kaum noch spürbar.<BR /><BR />Die Anfang 2002 eingeführte <Fett>einheitliche Währung „Euro“</Fett> erleichterte den grenzüberschreitenden Austausch zwischen den Staaten Italien und Österreich zusätzlich. Seither ist kein Währungsumtausch mehr erforderlich, Wechselkursschwankungen und Umtauschkosten sind weggefallen, grenzüberschreitende Preisvergleiche können direkt erfolgen. <h3> Vorteile als Unionsbürger</h3>Seit November 1993 sind die in Südtirol lebenden italienischen Staatsbürger auch <Fett>Unionsbürger</Fett>. Als solche haben sie mehrere spezifische Rechte. So dürfen sie in anderen Mitgliedstaaten, wenn sie dort wohnen, an Kommunalwahlen teilnehmen, haben in Drittstaaten, in denen Italien nicht vertreten ist, das Recht auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden der anderen EU-Mitgliedstaaten und können eine Europäische Bürgerinitiative einbringen oder sich daran beteiligen. Zusätzlich dürfen sie sich in den anderen Mitgliedstaaten frei bewegen und aufhalten und müssen dort – solange das Aufenthaltsrecht nach Unionsrecht besteht – wie die Inländer behandelt werden, u.a. beim Zugang zu Bildung oder zu Sozialleistungen.<BR /><BR />Bereits seit Jahrzehnten stehen den in Südtirol lebenden Unionsbürgern die <Fett>Grundfreiheiten des Binnenmarktes</Fett> offen. Diese garantieren das Recht, in anderen Mitgliedstaaten unselbstständig oder selbstständig zu arbeiten, Unternehmen zu gründen, Dienstleistungen zu erbringen oder in Anspruch zu nehmen sowie Investitionen zu tätigen. Dabei sind die Südtiroler im jeweiligen Mitgliedstaat so zu behandeln wie die Inländer und dürfen in Ausübung ihrer Grundfreiheit nicht in unzulässiger Weise beschränkt werden. Des Weiteren können Waren aus Südtirol grundsätzlich ohne Beschränkungen in allen anderen Mitgliedstaaten verkauft oder von dort nach Südtirol importiert werden.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="894209_image" /></div> <BR /><BR />Mit der Verordnung über den Europäischen <Fett>Verbund für territoriale Zusammenarbeit</Fett> (EVTZ) hat die EU die rechtliche Basis für die Gründung der Euregio Tirol-Südtirol-Trentino im Jahr 2011 geschaffen. Damit konnten die 3 Teile des historischen Tirol ihre Zusammenarbeit institutionalisieren und in wichtigen Bereichen wie Bildung, Umwelt oder Mobilität und Verkehr schrittweise vertiefen.<BR /><BR />Die europäische Einigung brachte für Südtirol allerdings auch einige Herausforderungen. So hat das Land manche seiner autonomen Kompetenzen teilweise an die EU „verloren“, weil die Mitgliedstaaten bei jedem Integrationsschritt weitere Zuständigkeiten auf die EU übertragen haben, auch solche, die innerstaatlich bei den Ländern liegen. Dies gilt u.a. für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, Landschaftsschutz, Raumordnung, Handwerk, geförderter Wohnbau, Schulfürsorge, Handel und Lehrlingswesen. <BR /><BR />Zusätzlich muss Südtirol selbst in den verbliebenen autonomen Kompetenzen das Unionsrecht beachten. Damit sind teilweise weitreichende Einschränkungen der Autonomie verbunden. Hinzu kommt, dass wichtige Minderheitenschutzregelungen wie der ethnische Proporz, die Sprachenregelung oder das Schulsystem nur noch insoweit angewendet werden dürfen, als sie mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Dem folgend waren einige punktuelle Anpassungen erforderlich.<BR /><BR />Insgesamt brachte die europäische Einigung für Südtirol deutlich mehr Chancen als Risiken. Dem folgend sollte Südtirol weiterhin aktiv am europäischen Integrationsprozess mitwirken und sich für eine Stärkung der EU einsetzen. Die damit verbundenen Chancen gilt es umfassend zu nutzen, die Herausforderungen konstruktiv zu bewältigen.<BR /><BR />ZUR PERSON<BR /><BR /> Walter Obwexer ist Professor für Europarecht, Völkerrecht und Internationale Beziehungen an der Universität Innsbruck<BR />