Laut Staatsanwaltschaft hat sie durch den Auftrag einen Schaden von 11.550 Euro angerichtet. Der ehemalige Amtsdirektor Hans Dosser war kurze Zeit nach seiner Frühpensionierung mit der Betreuung der Bildungsmesse beauftragt worden.Laut Staatsanwaltschaft am Rechnungshof ist jedoch per Gesetz vorgesehen, dass Früh-Pensionisten erst nach einigen Jahren als Berater hinzugezogen werden dürfen. HintergrundBereits im April 2009 fand sich die Ex-Landesregierung vor dem Rechnungshof ein. Damals argumentierte Gerhard Brandstätter, der fast die gesamte Ex-Landesregierung vertritt, dass der Verwaltung durch Dossers Beauftragung kein Schaden entstanden sei – im Gegenteil: Ein externer Berater, für den die Materie völlig fremd gewesen wäre, hätte mehr gekostet. Auch sei das genannte Gesetz damals ohne Durchführungsbestimmung gar nicht in Kraft gewesen, so Brandstätter im April. stol