Die für 20. Oktober geplante Behandlung des Gesetzentwurfs in der zuständigen Kommission des Landtags wird verschoben. Warum?<BR /><BR /><BR /><BR />In Gemeinden mit Wohnungsnot sollen unvermietete Wohnungen sowie seit 35 Monaten unverbaute Baugründe ab 2023 mit einem GIS-Spitzensteuersatz von mindestens 2,5 bis 3,5 Prozent des Katasterwerts belegt werden. Die Zahl der Gemeinden/Fraktionen mit Wohnungsnot soll von 6 auf über 30 steigen. Im Gegenzug soll der Hebesatz für vermietete Wohnungen leicht sinken: In Gemeinden mit Wohnungsnot um mindestens 0,1, in jenen ohne Wohnungsnot um mindestens 0,2 Prozent.<BR /><BR />Dieser Gesetzentwurf von Arno Kompatscher ging zwar anstandslos durch die Landesregierung, jetzt aber nicht so schnell durch alle Instanzen, wie geplant. Nach einem hitzigen Auftakt letzte Woche, schloss die SVP-Leitung am Montag ihre Diskussion über den Entwurf vorerst ab. <BR /><BR /> Heute ist die SVP-Landtagsfraktion an der Reihe. „Die für Mittwoch angesetzte Behandlung in der Gesetzgebungskommission des Landtags wird aber verschoben“, so Obmann Achammer. Maximal ist der Aufschub bis 8. November möglich, wenn das Gesetz Anfang Dezember – also noch heuer – durch den Landtag soll.<BR /><BR /><b>„Brauchen Verbesserungen“</b><BR /><BR /> Denn: „Wir alle teilen den Ansatz, leerstehende Wohnungen auf den Markt zu bringen, um Wohnen leistbarer zu machen“, so Achammer. Es brauche aber Verbesserungen, um dieses Ziel wirklich zu erreichen. Zudem ist Kompatscher morgen in Rom.<BR /><BR />Quer durch die Bank wurde in der SVP davor gewarnt, mit der hohen GIS nicht „die Falschen“ zu treffen. „Wir wollen große Bauträger treffen, die Wohnungen horten und nicht kleine Sparer, die sich mit Mühe und Not eine zweite Wohnung gekauft oder ausgebaut haben“, so Arbeitnehmerchefin Magdalena Amhof. <BR /><BR /><b>Wer wohl aus dem Schneider ist</b><BR /><BR />Auch, weil man Mieter schwer wieder aus der Wohnung bringt, würden diese „oft für Kinder frei gehalten, die im Ausland studieren oder arbeiten“, so JG-Chef Dominik Oberstaller. Im Raum steht, die 1. Zweitwohnung weiter wenig zu besteuern.<BR /><BR /> Aus dem Schneider könnten die Bauern sein. Laut Entwurf soll Urlaub am Bauernhof (UaB) und Privatzimmervermietung nur mehr bei 30-prozentiger Auslastung mit sehr geringen 0,2 Prozent besteuert werden. Da UaB strengen Regeln unterliege, könne man davon absehen, hieß es. Im Schnitt seien die Ferienappartements am Hof nämlich nur zu 28 Prozent ausgelastet.<BR /><BR /> Anstelle der Auslastung könnte bei Ferienwohnungen das Kriterium Ortstaxe herangezogen werden. „Jeder, der eine bestimmte Summe Ortstaxe an die Gemeinde überweist, bekommt weiter den günstigen Steuersatz. Damit sparen die Gemeinden Kontrolle und Bürokratie“, so Bürgermeister Oberstaller. <BR /><BR />