Mittwoch, 1. Februar 2023

Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung: Abnahme wieder möglich

Für behindertengerecht umgebaute Fahrzeuge ist wieder die Abnahme möglich. Dafür hat sich das Kfz-Amt eingesetzt. Aus Rom gibt es grünes Licht. Dies sei eine Hilfe für Betroffene, sagt LR Alfreider.

Für noch nicht zugelassene behindertengerecht umgebaute Fahrzeuge ist nun wieder die Abnahme möglich. Der Dienst des Kfz-Amts ermöglicht es, den begünstigten Hebesatz der Mehrwertsteuer (vier Prozent) anzuwenden. - Foto: © Unsplash









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