Fast 700.000 Stunden an Leistungen wurden 2023 vom ambulanten Betreuungsdienst ( Hauspflegedienst) erbracht. Dieser fußt auf den 3 Säulen Betreuung zu Hause, Pflege in Tagesstätten und Mahlzeiten über Essen auf Rädern bzw. Mensen. 14.417 Bürger beanspruchten 2023 diese Dienste. Weil die Südtiroler immer älter werden, stieg der Bedarf von 2022 auf 2023 um 5 Prozent bei den Betreuten und 10 Prozent bei Leistungen. „Ziel ist es, Menschen so lange wie möglich in gewohnter häuslicher Umgebung zu lassen“, sagt Landesrätin Rosmarie Pamer.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1106817_image" /></div> <BR /><BR />Ab 1. Jänner wird eine neue Leistung für Familien in Not eingeführt. „Muss eine Alleinerziehende plötzlich ins Spital, stellt sich sofort die Frage: Wer kümmert sich um die Kinder, Oma und Haushalt?“, so Pamer. Künftig springt vorübergehend der Hauspflegedienst ein. Die ersten 20 Stunden in Notsituationen sind kostenlos; die zweiten 20 kosten die Hälfte. Ab dann sind die vollen Tarife zu entrichten, „Diese steigen nicht an“, so Pamer. Je nach Einkommen und Pflegestufe liegt das Minimum weiter zwischen 3,90 und 13 Euro pro Pflegestunde. Das Maximum beträgt 24 Euro.<h3> Allerlei Änderungen stehen bevor</h3> Doch auch sonst ändert sich ab Jänner in der ambulanten Betreuung einiges. Der Dschungel an Leistungen wurde gelichtet. Statt 8 gibt es nur mehr 2 Tarife bei den Mahlzeiten: Und zwar für Essen auf Rädern und jenes ohne Zustellung in Mensen. Geboten wird nur mehr das volle Menü. „Da weniger als 5 Prozent nur die Vorspeise wollen, vereinfacht dies Arbeiten in der Küche und Zustellung“, sagt Pamer.<BR /><BR /><embed id="dtext86-67752488_quote" /><BR />In den Tagesstätten werden 7 Leistungen (wie z.B. Dusche mit und ohne Betreuung, mit und ohne Haarewaschen) zu einem Paket Körperpflege zusammengelegt. „Dieses beinhaltet nun eine Rundum-Leistung von Haarwäsche, Duschen, Reinigung der Wäsche und Fußpflege“, sagt die Landesrätin. Um zu sparen, gönnten sich viele Senioren nur die Dusche ohne Haarwäsche. Mit dem Komplett-Paket seien alle besser bedient und der Verwaltungsaufwand reduziere sich aber enorm.<h3> Altersgrenze fällt weg</h3> Apropos Fußpflege. Die gibt es künftig nicht erst ab 70 Jahren. Auch die Altersgrenze von 65 Jahren als Voraussetzung, um Dienstleistungen zu beantragen, fällt. Es gibt nämlich immer mehr junge Menschen, die Hilfe benötigen – z.B. in Folge von Suchtproblemen.