Freitag, 12. März 2021

Familieneinkommen: Spareinlagen der Kinder werden nicht mehr berücksichtigt

Bei seiner Sitzung am Donnerstag hat der Landtag einen Beschlussantrag des Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler mehrheitlich angenommen. Dieser sieht vor, dass bei der Erhebung des Familieneinkommens zur Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen bei den Sparbüchern der minderjährigen Kinder ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind vorgesehen ist.

Das Sparschwein der Kinder wird künftig bei der Ermittlung des Familieneinkommens nicht mehr berücksichtigt. - Foto: © Shutterstock









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