„Wir wollen die Planungs- und Finanzierungssicherheit erhöhen, eine qualitativ gesicherte Grundbetreuung fördern, eine stärkere Einbindung der Gemeinden in Planung, Steuerung und Mitfinanzierung erreichen, die Ansuchen und Abrechnungen vereinfachen sowie weiterhin das Ehrenamt in diesem Bereich fördern“, fasste Landesrätin Rosmarie Pamer eingangs der Vorstellung der Neuerungen zusammen. <h3> Was die neuen Kriterien bringen</h3>Bisher seien die Abläufe rund um die Genehmigungen, Finanzierungen und Abrechnungen sehr aufwendig gewesen – und zwar sowohl für die Träger der Ferienbetreuungsprogramme als auch für die Verwaltung, sprich für die Familienagentur. Das habe unter anderem zur Folge gehabt, dass Vorschüsse teils erst verspätet und Restbeträge oft erst im Folgejahr ausbezahlt werden konnten. Die neuen Kriterien brächten nun Vereinfachungen, aber auch andere Vorteile wie etwa mehr Planungssicherheit für die Träger. <BR /><BR />Die Rechnung, die Direktorin der Familienagentur Carmen Plaseller dazu aufmachte, ist zunächst einmal simpel: Zu den Personal- und Verpflegungskosten werde eine Restkostenpauschale dazugezählt und von dieser Summe die Einnahmen durch die Elternbeteiligung abgezogen. Was bei dieser Rechnung raus kommt, ist der ausbezahlte Förderbetrag. <h3> Personalkosten und Elterntarife als Beispiele</h3>Ganz so einfach ist es dann im Detail allerdings doch nicht, denn für jede Position gibt es genau festgelegte Kostenpauschalen, innerhalb derer sich die Träger bewegen müssen. <BR /><BR />Beispiel Personal: Die Personalkosten werden künftig zwar zu 100 Prozent und nicht mehr nur anteilsmäßig finanziert. Allerdings bei einer festgelegten Stundenpauschale von 22 Euro bzw. 30 Euro für die pädagogische Leitung. Für die Betreuer gilt: Bezahlt werden die effektiven Betreuungsstunden plus pro Person und Tag eine Stunde extra für Vor- und Nachbereitung, Supervision und Ähnliches. Für die pädagogische Leitung ist die anerkannte Arbeitszeit je nach Größe und Anzahl der Projekte des Trägers kumulierbar auf ein Maximum von 1.720 Stunden und damit eine Jahresstelle. <BR /><BR />Beispiel Elterntarife: Für jedes Kind wird für jede Ferienwoche vom Förderbeitrag ein fiktiver Elternbeitrag von 50 Euro abgezogen. Der Träger seinerseits kann von den Eltern jedoch bis zu einer Deckelung von 120 Euro pro Woche als Tarif verlangen, die Differenz verbleibt ihm. „Es können aber auch Ermäßigungen gewährt werden, etwa für Geschwisterkinder“, erklärte Pamer. Abgezogen würden dem Träger aber dennoch 50 Euro. <BR /><BR />Neu ist dabei auch, dass der Antragsteller künftig auch der Projektträger sein muss. Sucht also die Gemeinde an, muss sie künftig auch Träger sein – kann aber von externen Körperschaften Personal „einkaufen“.