Laut dem Beschluss dürfen Scanner auf Röntgenstrahlenbasis nicht zugelassen werden, auch dürfen keine Ganzkörperbilder dargestellt werden, sondern nur schematische Darstellungen. Passagiere sollen darüber hinaus das Recht haben, sich für eine andere Durchsuchungsmethode entscheiden zu können.Auch dürfen laut Beschluss mittels der auch „Sicherheitsscanner“ genannten Geräte keine Daten gespeichert werden oder mit Personendaten verknüpft werden. Die Sicherheitsscanner können im Gegensatz zu den herkömmlich eingesetzten Metall-Detektoren auch nichtmetallische Gegenstände identifizieren. Der Einsatz obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten.EU-Kommission will Vorgaben folgen Der beschlossene Initiativbericht hat zwar keinen gesetzgebenden Charakter, die Kommission hat sich laut Auskunft von EU-Mandataren aber dazu verpflichtet, den Vorgaben des parlamentarischen Initiativberichtes zu folgen.