Dienstag, 29. Januar 2019
Förderung der einheimischen Nahrungsmittel weiter ausgebaut
Die Landesregierung hat am Dienstag die Kriterien zur Förderung von „land- und ernährungswirtschaftlichen Qualitätsprodukten" geändert. Bislang hatten nur kleine und mittelständische Betriebe Zugang zu diesen Zuschüssen. Nunmehr können auch Südtiroler Vereinigungen, Organisationen und Konsortien ebenso wie öffentliche Körperschaften, die entsprechenden Produktgruppen schützen und promoten für Zuschüsse zwischen 50 und 100 Prozent der zugelassenen Kosten ansuchen.
LH Kompatscher und EU-Kommissar Andriukaitis im Juni 2018 in Bozen. - Foto: LPA/rc