Dasselbe gilt für die zuständigen Stellen für die Qualitätskontrollen. Die De-Minimis-Regelung, die wegen möglicher Wettbewerbsverzerrung keine Förderungen über 200.000 Euro zulässt, ist in diesem Fall ausgesetzt.Gefördert werden Maßnahmen zur Absatzförderung und zur Qualitätskontrolle von Südtiroler Qualitätsprodukten und Informationskampagnen für die Verbraucher. Dazu zählen etwa Marktanalysen oder Öffentlichkeitsarbeit über den Nährwert von bestimmten Nahrungsmittel.Interessierte können die detaillierte Liste der geförderten Maßnahmen auf der entsprechenden Webseite des Landes http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung.asp abrufen.EU-Lebensmittelstrategie erneut in BrüsselDer Landeshauptmann kündigte bei der Pressekonferenz auch an, dass er am 7. Februar gemeinsam mit dem EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis, die Initiative „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen EU-Lebensmittelpolitik" im Ausschuss der Regionen weiter voranbringen wolle.Diese soll die EU-Lebensmittelpolitik der Legislaturperiode ab 2020 beeinflussen, die sich an einer wirtschaftlichen Entwicklung mit Bedacht auf Nachhaltigkeit und Umwelt orientiert.stol/lpa