Die Südtiroler Landespolitik sonnt sich zwar in der Rolle des Nachhaltigkeitsweltmeisters, fährt bei der Fotovoltaik aber seit Jahren einen restriktiven Kurs. Hier erfahren Sie, wo eine Sonnenstrom-Anlage erlaubt und wo das verboten ist – und welche Lockerungen das Land demnächst zulassen wird. <BR /><BR /><b>Erlaubt</b> sind Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Sonne derzeit nur auf Dächern und selbst dort nur, wenn das Gebäude nicht denkmalgeschützt ist bzw. im historischen Ortskern liegt. Zudem müssen die Paneele parallel zur Dachfläche verlaufen: Neigungen sind verboten.<BR /><BR />Dies soll sich in Kürze ändern. „Mit meinen Spitzenbeamten habe ich der Landesregierung bereits letzten Dienst einen Beschluss zur weitreichenden Liberalisierung von Fotovoltaik zugestellt, der am 25. Oktober zur definitiven Beschlussfassung in die Landesregierung geht“, sagt Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. Am Freitag nahm der Landtag zudem einen Tagesordnungspunkt von Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) an, Fotovoltaik auch auf den rund 5000 denkmalgeschützten Gebäuden im Lande zuzulassen. „Auch hier haben wir bereits eine Lösung auf dem Tisch“, so Kuenzer.<BR /><BR />Grundsätzliche Ausrichtung ist, Fotovoltaik in Zukunft „überall dort, wo es bereits Baubestand gibt“ zuzulassen. Auf Balkonen, Fassaden, Zubehörflächen, aber auch an Bushaltestellen, Zugbahnhöfen, Radstationen (Flugdächer) können Anlagen genehmigungsfrei angebracht werden. „Anders als bisher jetzt mit bis zu 10 Prozent Neigung“, sagt Kuenzer.<h3> Wo ein Gutachten notwendig ist</h3>Sehr wohl eine Genehmigung wird bei Fotovoltaikanlagen bei denkmalgeschützten Gebäuden vorgeschrieben sein. „Wir werden die Anlagen im Regelfall nicht direkt auf dem denkmalgeschützten Gebäude, sondern mit Gutachten des Denkmalamtes auf Nebengebäuden und wenn möglich in unmittelbarer Nähe von 40 Metern auch am Boden zulassen“, so Kuenzer. <BR /><BR />Auf einer Bauparzelle stehe oft nur ein Gebäude unter Denkmalschutz. „Am Wirtschaftsgebäude oder Zubehörteilen wie Garagen, Stall, Stadel kann mit Gutachten im Sinne der Energiewende auch Fotovoltaik angebracht werden“, erklärt Kuenzer. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen sei dies auch am denkmalgeschützten Gebäude selbst möglich, wenn z.B. nur ein Teil davon wie eine Stube oder der Eingangsbereich unter Schutz stehen und das äußere Erscheinungsbild nicht wesentlich beeinträchtigt werde.<BR /><BR /><embed id="dtext86-56518770_quote" /><BR /><BR />Neu zugelassen wird Fotovoltaik in A-Zonen, sprich den historischen Ortskernen. „Hier muss allerdings die Gemeindekommission für Raum- und Landschaft ein positives Gutachten geben“, so Kuenzer.<BR />Tabu und verboten soll Fotovoltaik nur mehr in wenigen Bereichen bleiben. „Und zwar auf Kirchen, Kapellen, Burgen, Schlössern sowie Gebäuden mit Schindeldächern und Stroheindeckung“, so die Landesrätin.<BR /><BR />Zumal sich Fotovoltaikanlagen in 7 bis 8 Jahren durch die Einspeisung von Strom selbst rechnen ( <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/wie-und-warum-sich-eine-fotovoltaikanlage-bezahlt-macht" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">hier erfahren, Sie, warum sich diese Investition jetzt lohnt</a>), soll es laut Kuenzer derzeit keine Beiträge geben. „Vom Staat gibt es Förderungen für sogenannte Energiegemeinschaften, zu denen sich Private und öffentliche Träger zusammenschließen können“, sagt Kuenzer. Gemeinsam produzieren, speichern, verkaufen und verbrauchen sie Energie aus erneuerbaren Quellen. Wer eine Fotovoltaikanlage errichtet, kann in einer genossenschaftlich organisierten Energiegemeinschaft eigenerzeugte Energie gemeinschaftlich verbrauchen. <BR /><BR />Laut neuem Klimaplan soll in Südtirol bis 2030 rund 800 Megawatt Strom aus Fotovoltaik gewonnen werden: Das ist 3 Mal so viel wie derzeit.<BR /><BR /><BR /><BR /><BR />