Diese Verordnung sieht, wie Präsident Thomas Widmann ausführte, zum einen Direktzahlungen, zum anderen Beiträge für Personal vor. Als Direktzahlung für laufende Ausgaben ist pro Fraktion ein jährlicher Beitrag von 5.000 plus 733 Euro pro Fraktionsmitglied vorgesehen. Die Kosten für einen Fraktionsmitarbeiter wurden auf 45.000 Euro veranschlagt. Die Ausgaben sind an festgelegte Zwecke gebunden und müssen belegt werden, die Rechnungslegung wird dem Rechnungshof übermittelt. Keine Beiträge sind für Ein-Mann-Fraktionen vorgesehen, die sich erst im Laufe der Legislaturperiode bilden. Für die höchstmögliche Zahl der Mitarbeiter wird ein Aufteilungsschlüssel vorgesehen: bis zu 7 Mitarbeiter für Fraktionen mit 12 oder mehr Mitgliedern, bis zu 4 Mitarbeiter für Fraktionen mit 6 Mitgliedern, 2,5 Mitarbeiter für Fraktionen mit 3 Mitgliedern, 1 Mitarbeiter für alle anderen Fraktionen.