Der mit Le Pen verbündete Rechtsaußen-Abgeordnete Eric Ciotti hatte am Vortag einen Gesetzentwurf angekündigt, um die „sofortige Geltung“ der Nichtwählbarkeit Le Pens zu kippen, die das Pariser Strafgericht im Prozess gegen die 56-Jährige verhängt hatte. Der Gesetzentwurf könne im Juni eingebracht werden, sagte Ciotti. Er begründete diesen Schritt damit, dass die „sofortige Geltung“ der Nichtwählbarkeit einer „politischen Todesstrafe“ gleichkomme.<BR /><BR />Le Pen war am Montag wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt worden. Die 56-Jährige darf nach dem Urteil fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten. Die Richterin verurteilte sie zudem zu einer vierjährigen Haftstrafe und zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro.<BR /><BR />Die Haft- und Geldstrafe sind vorerst aufgeschoben, da Le Pen Berufung eingelegt hat. Das Verbot der Nichtwählbarkeit hingegen wird durch das eingeleitete Berufungsverfahren nicht gestoppt. Es könnte erst durch ein Urteil der Berufungsrichter gekippt werden. So kann sie nicht bei der nächsten, französischen Präsidentenwahl im Jahr 2027 antreten.<BR /><BR />Nach Überzeugung des Gerichts hatten Le Pen und 23 weitere Angeklagte zwischen 2004 und 2016 systematisch die Gehälter von EU-Parlamentsassistenten dafür genutzt, die Finanzen der Le-Pen-Partei, des heutigen Rassemblement National (RN), zu sanieren.