Für Freiheitlichen-Chef Pius Leitner & Co. ist es „allerhöchste Zeit, die Verfassungsreform im Interesse der Bürger umzusetzen“ und ein Landeswahlgesetz auf die Wege zu bringen.Am Montag haben die Freiheitlichen ihre Vorschläge deponiert: Sie fordern u. a. dass der Landtag – spätestens ab der nächsten Legislaturperiode – die Kompetenz für die Vergütung der Landtagsabgeordneten, der Landesräte und des Landeshauptmannes übernimmt.„Diese Maßnahme wird von der steuerzahlenden Bevölkerung mit besonderer Aufmerksamkeit erwartet, genauso wie die Transparenz bezüglich Parteien-Finanzierung“, zeigte sich Leitner überzeugt. Direktwahl des Landeshauptmannes Der freiheitliche Landeswahlgesetzentwurf sieht außerdem die Direktwahl des Landeshauptmannes vor: Sie stärke die Direkte Demokratie und trage zum friedlichen Zusammenleben der drei Volksgruppen bei.Ein weitere Forderung: die Mandatsbeschränkung für Landesräte und Landeshauptmann. Diese solle „Verfilzung und Bildung von Seilschaften“ unterbinden und mehr Wechsel garantieren.Nichtwählbarkeitsgründe sollen Unvereinbarkeitsgründe werden „Um das passive Wahlrecht so wenig wie möglich und so viel wie notwendig einzuschränken, sollen die bisher geltenden Nichtwählbarkeitsgründe in Unvereinbarkeitsgründe umgewandelt werden. Die entsprechende Überprüfung durch die zentrale Wahlbehörde soll künftig vor der Wahl vorgenommen werden“, so Leitner.Weitere Maßnahmen Des Weiteren wollen die Freiheitlichen, dass die Wahlkampfkosten eingeschränkt, die Parteispenden offengelegt und die Möglichkeit der Briefwahl und der elektronischen Wahl geprüft werden. „Das Werbeverbot von beitragsgeförderten Vereinen und Verbänden, die nicht Parteiorganisationen sind, für Parteien und Kandidaten soll zu einer Objektivierung der Politik beitragen“, hieß es abschließend auf der Pressekonferenz.stol