Im Kreuzfeuer der Kritik steht die Direktorin des technischen Instituts „Pertini“ Carmela Pirano. Diese erlaubt, dass fünf moslemische Schülerinnen während des Unterrichts den Vollschleier tragen. Vor Beginn des Unterrichts muss weibliches Schulpersonal die vermummten Schülerinnen kontrollieren. <BR /><BR />Nach Angaben der Schulleiterin zielt dieses Prozedere darauf ab, ein Vertrauensverhältnis zu den Schülerinnen und ihren Familien aus Bangladesch aufzubauen und so ein ruhiges Umfeld für ihre Ausbildung zu fördern. Die Initiative entspringe der Notwendigkeit, ein Gleichgewicht zwischen der Achtung der religiösen Traditionen und der Einhaltung der Schulregeln zu gewährleisten, meinte Pirano. Der Fall sorgt für Diskussionen. <h3> „Es darf keinen Vollschleier in unseren Schulen geben, die Orte der Integration sind“</h3>Lega, Forza Italia und PD wollen jetzt dem Regionalparlament der autonomen Region Friaul Julisch Venetien einen Gesetzentwurf für ein Verbot einreichen, einen Vollschleier im Klassenzimmer zu tragen. „Der Vollschleier ist nicht Ausdruck einer Kultur, sondern beeinträchtigt die Würde, die Freiheit und den Respekt der Frauen. Es darf keinen Vollschleier in unseren Schulen geben, die Orte der Integration sind“, kritisierte die parteiunabhängige Bildungsbeauftragte der Region Friaul, Alessia Rosolen.<BR /><BR />Die Debatte um die Vollverschleierung hat inzwischen eine gesamtstaatliche Dimension erlangt. Die Lega um Vizepremier Matteo Salvini hat dem Parlament in Rom einen Gesetzentwurf vorgelegt, laut dem das Tragen von Kleidungsstücken, die das Gesicht verdecken, wie die Burka oder der Niqab verboten werden sollen. <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/lega-will-verbot-von-niqab-und-burka-die-details" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(Wir haben berichtet)</a><BR /><BR />Das Verhüllen des Gesichts soll nicht nur „aus Gründen der öffentlichen Ordnung“, sondern auch aufgrund des verfassungsmäßig verankerten Grundsatzes der „Achtung der Würde der Frau“, verboten sein, heißt es im Gesetzentwurf. Dieser sieht auch die Einführung eines neuen Straftatbestands vor, nämlich der „Nötigung zur Verschleierung des Gesichts“, der mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro sowie dem Ausschluss von der Beantragung der Staatsbürgerschaft geahndet werden kann.<BR /><BR />Die Linkspartei AVS warf der Lega „anti-islamische Phobie“ vor. „Die Lega ist eine Regierungspartei, die nicht regiert, sondern ihre lange und unaufhaltsame Wahlkampagne fortsetzt“, so betonte die AVS-Abgeordnete Luana Zanella.