Einen entsprechenden Beschlussantrag haben die beiden am gestrigen Montag vorgestellt. Denn, so die beiden unisono, die Verhältnismäßigkeit sei nicht mehr gegeben. <BR /><BR />Das neue Führungskräftegesetz aus dem Jahr 2022 hat bekanntlich zu enormen Gehaltssprüngen für die höchsten Kategorien geführt – und sorgt seither für jede Menge Unmut. Zuletzt auch bei Südtirols Bürgermeistern, deren Gemeindesekretäre durch das Gesetz ebenfalls erheblich mehr verdienen (bis zu 31 Prozent) – und damit kosten. <h3> „Verhältnismäßigkeit zwischen der Entlohnung der Führungskräfte und jener der Mitarbeiter“</h3>Daher sieht der Beschlussantrag unter anderem vor, dass das Land die erheblichen Mehrkosten über eine entsprechende Erhöhung der Zuweisungen für die laufenden Kosten deckt.<BR /><BR />Was die öffentlichen Bediensteten allgemein betrifft, fordern die beiden Abgeordneten eine Modifizierung des Gesetzes, die „die Verhältnismäßigkeit zwischen der Entlohnung der Führungskräfte und jener der Mitarbeiter wiederherstellt“. <BR /><BR />Zu guter Letzt richtet sich der Antrag an den Landtag selber: Auch hier seien die Führungskräfte bei der Entlohnung davongaloppiert und Maßnahmen zu ergreifen, das Ungleichgewicht zu den restlichen Mitarbeitern zu minimieren.