Das neue Wahlgesetz übernimmt die staatliche Regelung (Art. 4 Abs. 1 des Gesetzesdekrets vom 29. Jänner 2024, Nr. 7) zur höchstmöglichen Anzahl der Amtsperioden für der Bürgermeister. <BR /><BR />Während in der Region bislang alle Bürgermeister maximal 3 Amtsperioden im Amt bleiben durften, sieht die Neureglung für Gemeinden bis zu 5000 Einwohnern nun keine Begrenzung mehr vor. 3 Amtsperioden erlaubt das neue Wahlgesetz Bürgermeistern in Gemeinden bis zu 15.000 Einwohnern, nur 2 Amtsperioden hingegen in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern. Damit ist für Renzo Caramaschi (Bozen) und Roland Griessmair (Bruneck) Schluss. Nicht mehr beschränkt wird die Amtszeit der Gemeindereferenten. <BR /><BR /> <div class="embed-box"><div class="container-wrapper-genially" style="position: relative; min-height: 400px; max-width: 100%;"><img src="https://img.genial.ly/5fd380c29270490f70f47a03/f30fb79b-ab39-43a4-b16e-6acb3b0565c8.jpeg" class="loader-genially" style="position: absolute; top: 0; right: 0; bottom: 0; left: 0; margin-top: auto; margin-right: auto; margin-bottom: auto; margin-left: auto; z-index: 1;width: 80px; height: 80px;"/><div id="673727e6a655fdc6fa42d785" class="genially-embed" style="margin: 0px auto; position: relative; height: auto; width: 100%;"></div></div><script>(function (d) { var js, id = "genially-embed-js", ref = d.getElementsByTagName("script")[0]; if (d.getElementById(id)) { return; } js = d.createElement("script"); js.id = id; js.async = true; js.src = "https://view.genially.com/static/embed/embed.js"; ref.parentNode.insertBefore(js, ref); }(document));</script></div> <BR /><BR />Die staatliche Regelung ist im Lichte eines Verfassungsurteils erfolgt, das auch für autonome Regionen keine Ausnahme erlaubt. „Ein Abweichen von dieser Regelung wäre erst mit einer Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut möglich, die zwar in der 12er-Kommission überprüft, aber noch nicht definitiv genehmigt wurde“, erklärt Regionalassessor Franz Locher. Man könne mit der Verabschiedung des Gesetzes nicht mehr auf das Plazet für eine regionale Sonderlösung warten, da – im Vorfeld der anstehenden Gemeinderatswahlen (4. Mai 2025) – die Gemeinden wissen müssten, ob ihr Bürgermeister wieder antreten könne oder nicht. Das neue Wahlgesetz wurde mit 29 Ja, 23 Nein bei 12 Enthaltungen genehmigt.